BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 50

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werden kann. Wir haben im Verfassungsausschuss auch bedauert, dass niemand vom Bundeskanzleramt als Auskunftsperson beziehungsweise als sachverständiger Exper­te bei uns mit dabei war.

Der Präsident Preineder hat auch eine Protestnote an das Bundeskanzleramt gerichtet. Ich bedanke mich deshalb auch beim Staatssekretär Dr. Ostermayer für die wirklich rasche Beantwortung (Bundesrat Mag. Klug: Rasche Beantwortung, ja!) und auch für die Zusage, dass das ein Versehen war und in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Ich bedanke mich wirklich für die kompetente und rasche Erledigung, Herr Dr. Ostermayer.

Ja, also wenn es bei Kommunen zu Unregelmäßigkeiten kommt oder festgestellt wird, dass es wirtschaftliche oder finanzielle Probleme gibt, so kann auch die Landesregie­rung beziehungsweise der Landtag – wie es der Kollege Lampel auch schon erwähnt hat – je zwei Gemeinden zusätzlich zur Prüfung anmelden, und damit summiert sich dann dieses Prüfpotenzial auf mehr als 100 Gemeinden.

Weiters wird – und das ist mir auch sehr wichtig – der Rechnungshof in Zukunft auch die ausgegliederten Unternehmen prüfen können, weil dort, wie Beispiele auch schon zeigen, gröberer Handlungsbedarf vorhanden ist. Das ist auch deshalb von großer Wichtigkeit, weil da auch beachtliche finanzielle Mittel seitens der Kommunen außer­budgetär verwaltet werden.

Insgesamt ist es meiner Meinung nach gelungen, keine überbordende Prüfmanie aus­brechen zu lassen, also keine Doppelprüfungen auf den Weg zu bringen, denn die Ge­meinden waren – und das hat der Kollege Lampel auch schon erwähnt – bisher schon einer umfassenden Kontrolle durch die Prüf- und Kontrollabteilungen in den Gemein­den selber, durch die Gemeindeaufsicht, die Kontrollabteilungen in den Ländern, den Landesrechnungshof und, bei größeren Gemeinden und Städten, den Bundesrechnungs­hof, ausgesetzt.

Man kann also zu dem Schluss kommen, dass alle – ja, alle – Gemeinden in Öster­reich bisher geprüft wurden  über die Effizienz und die Ergebnisse, die daraus ent­standen sind, kann man streiten, das gebe ich gerne zu. Natürlich geben wir damit auch den Ländern eine neue Verantwortung mit auf den Weg, das ist auch eine wich­tige Angelegenheit. Deshalb werden die Landesrechnungshöfe auch zusätzlich Verant­wortung übernehmen müssen und können, wenn sie vom Landesgesetzgeber ent­sprechend beauftragt werden. Der Ball liegt also bei den Ländern, und ich bin mir sicher  also in meinem Bundesland gibt es schon eine Initiative, heute bereits in den Medien präsent und präsentiert , dass wir im nächsten Jahr rasch an dieser Materie arbeiten werden.

Abschließend möchte ich erwähnen, dass ich als Mitarbeiter in einer Stadtverwaltung mit mehr als 20 000 Einwohnern bereits mehrmals die angenehme Möglichkeit hatte, eine Rechnungsprüfung mitgestalten oder miterleben zu dürfen. Eine angenehme Sa­che ist das nicht immer, und es gibt andere beglückende Elemente in einem Leben als Mitarbeiter einer Stadtverwaltung, das dürfen Sie mir glauben.

Aber zur Ehrenrettung sei auch erwähnt, dass bei einer derartigen Prüfung auch für die Verwaltung immer wieder Anregungen und Tipps gegeben werden, die die Verbes­serung der Verwaltungsabläufe wesentlich beschleunigen und natürlich auch zu einer Verbesserung der Verwaltungsabläufe beitragen, das ist unbestritten. Meine Fraktion wird dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen.  Ich danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mühl­werth zu Wort. – Bitte.

 


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