BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 49

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Bei Gemeinden, in denen es zu Schwierigkeiten kommt, können mit einem begründe­ten Ansuchen sowohl die Landesregierung als auch der Landtag zwei Gemeinden aus­wählen, die dann letztlich zur Prüfung kommen. Das werden insbesondere jene Ge­meinden sein, die in wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten stecken bezie­hungsweise sich durch mangelhafte Gebarung selbst in eine schwierige Situation ge­bracht haben.

Ich finde es vernünftig, dass man den Bundesrechnungshof  das würde auch eine mas­sive Arbeitsbelastung bedeuten  nicht auch die Kleingemeinden prüfen lässt. Ich finde es viel vernünftiger, die Kleingemeinden vom Landesrechnungshof prüfen zu lassen, weil dieser ganz einfach einen näheren Bezug zu diesen Gemeinden hat.

Trotz allem ist diese Ausweitung der Prüfkompetenz gerechtfertigt, auch sicherlich rich­tig und besonders wichtig, wenn man sich die Finanzprobleme der Gemeinden und Städte anschaut, die ja nach wie vor in der sozialpolitischen Auswirkung, in der finanz- und wirtschaftspolitischen Auswirkung unterschätzt werden. Das ist ja mehr als drama­tisch. Darum ist es auch äußerst wichtig, dass durch diese zusätzliche Rechnungshof­kompetenz wieder mehr Aufmerksamkeit in diesen Bereich kommt.

Auch die Basis für die Zuständigkeit beziehungsweise Prüfkompetenz der Rechnungs­höfe, nämlich die Einwohnerzahl, sehe ich als das objektivere Kriterium als zum Bei­spiel die Budgetzahl  und daher als das einfacher vollziehbare, denn die heute zu be­schließende Fassung soll ja auch noch in einiger Zeit Gültigkeit haben.

Ich glaube, die Veränderungen in der Gesellschaft und die Herausforderungen bei der Bewältigung der Verwaltungsaufgaben der Gemeinden führen dazu, dass wir unsere Prüfkompetenzen immer wieder anpassen und letztendlich die notwendigen Schritte set­zen werden müssen.

Ich halte dieses Gesetz daher für einen ganz entscheidenden, wesentlichen Schritt zu einer weiteren Ausdehnung der Gemeindeprüfung und einer klareren Abgrenzung der Prüfkompetenz. Auch Gemeindeverbände bleiben prüfbar, womit vielen Einwendungen Rechnung getragen wurde. Ich ersuche daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zu­stimmung zu diesem Gesetz. Meine Partei wird diesem Gesetz auf jeden Fall zustim­men. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mayer zu Wort. – Bitte.

 


13.03.40

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte vorausschicken – so wie der Kollege Lampel –, dass wir mit der Änderung dieses Rechnungshofgesetzes eine wesentliche Ausdehnung der Prüfungskompetenz beschließen: Waren es früher Gemeinden mit 20 000 Einwohnern, so wird das jetzt auf Gemeinden mit 10 000 Ein­wohnern ausgeweitet. Das dürfte auch zwischenzeitlich bekannt sein.

Bisher waren es 21 Gemeinden, die vom Bundesrechnungshof geprüft werden konn­ten, und ab Inkrafttreten dieses Gesetzes werden es dann theoretisch mehr als 100 sein. Man braucht kein Mathematiker zu sein, um da eine Verfünffachung feststellen zu können. Wie kommt man zu diesem Schluss? – Weil es mit der Ausweitung der Prüf­kompetenz auf Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern nun insgesamt 71 Ge­meinden sind, die geprüft werden.

Leider konnten wir im Verfassungsausschuss – und da wird mir der Kollege Beer recht geben – nicht in Erfahrung bringen, wie sich das mit den personellen Ressourcen beim Rechnungshof darstellt, ob das auch mit dem gegenwärtigen Personalstand bewältigt


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