BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 88

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

men sind, ungefähr 3 800, die zu Hause von Diensten gepflegt werden, dazu kommen noch 14 000, die im familiären Bereich gepflegt werden –, und auf der anderen Seite haben wir die Gesunden, die gesund älter werden.

Gesundheit ist also jedenfalls untrennbar verbunden mit dem Umgang mit besonders sensiblen Daten. Es geht um die Absicherung sensibler Dokumente. Die Speicherung und Weitergabe von Gesundheitsdaten haben also eine ganz besondere Bedeutung, und man muss dieser Materie ein ganz besonderes Augenmerk schenken, denn damit trifft man einen besonders sensiblen Bereich. Jeder will die Garantie haben, dass das funktioniert, dass es vertraulich funktioniert.

Worum geht es bei diesem Gesetz? – Es geht, wie schon die Vorrednerin gesagt hat, in erster Linie um die Weitergabe durch das Fax.

Nun: Was erwartet man? Was muss sein? – Es muss technisch realisierbar sein, es muss für die Betroffenen, ob Patient oder Arzt, auch wirtschaftlich zumutbar sein, es muss umsetzbar sein, es muss schnell gehen und auf alle Fälle sicher. Das sind die wichtigen Voraussetzungen. Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen – obwohl man es in der heutigen Zeit gar nicht mehr so wahrnehmen möchte –, dass es doch auch Leute gibt, die nicht über alle technischen Voraussetzungen verfügen, alle Geräte zu Hause haben. Es hat halt nicht jeder einen Computer, es hat nicht jeder ein Fax und so weiter. Das ist sehr verschieden und das kann man nicht generalisieren. Es ist daher auch die Mitwirkung der Patienten sehr wichtig, das vertrauensvolle Mittun des Einzel­nen.

Besonders wichtig ist, dass bei dieser Weitergabe von Daten nicht ein Dritter Zugang bekommt, dass Dritte sozusagen ausgeschaltet werden. Das ist das besondere Anlie­gen. Wir müssen daher auch immer im Auge behalten, dass diese Mindeststandards, die man da so hat, auch weiterentwickelt werden, dass wieder etwas Neues gemacht wird und dass man sich auch ständig fortbildet.

Ich glaube also, in diesem Fall darf Rechtsunsicherheit keine Chance und keinen Platz haben, denn diese Weitergabe von Daten ist ein äußerst sensibler Bereich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.43


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gelangt nun der Herr Bundesminister für Ge­sundheit. – Bitte.

 


15.43.02

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Schülerinnen und Schüler, die hier zuhören! Ich denke, das Thema Daten­schutz auf der einen Seite und Umgang mit Gesundheitsdaten ist sehr sensibel. Ge­statten Sie mir, dass ich Ihnen – neben dem Gesetz, das heute zu beschließen ist und mit dem Übergangsregelungen ausgeweitet werden – auch einen Beitrag dazu liefere, wie wir in Zukunft mit Gesundheitsdaten umgehen wollen. Wir wollen so umgehen, dass Gesundheitsdaten sichergestellt werden in einem einheitlichen System, dass wir in der Lage sind, Gesundheitsdaten dazu zu verwenden, dass die Qualität der Gesundheits­versorgung verbessert werden kann.

Was brauchen wir dazu? – Denken Sie daran, was es bedeutet, wenn es uns gelingt, die vielfältigen Verschreibungen von Medikamenten einander gegenüberzustellen und zu überprüfen, welche Wechselwirkungen ein Medikament mit anderen hat. Damit das bei mehreren Verschreibern – Facharzt, Allgemeinmediziner oder auch Krankenhaus – vernetzt werden kann, braucht man elektronisch erfasste Gesundheitsdaten. Dann wird die Qualität für die Patientinnen und Patienten verbessert. Das wollen wir erreichen, und für diesen Zweck soll man auch Daten sicherstellen können.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite