Es geht aber auch darum, dass Gesundheitsdaten nicht öffentlich zugänglich sein können, weil es sehr individuelle Daten sind. Dafür braucht es einen geeigneten Datenschutz, und in diesem Sinne geht die Bundesregierung daran, das Gesundheitstelematikgesetz weiterzuentwickeln. Ein kleiner Schritt diesmal ist es, dass der Datentransfer über das Fax möglich gemacht wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.45
Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist das die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010) (874 d.B. und 945 d.B. sowie 8415/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010) (875 d.B. und 946 d.B. sowie 8416/BR d.B.)
Präsident Martin Preineder: Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend einem Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010)
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich erstatte weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010).
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.
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