BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 89

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Es geht aber auch darum, dass Gesundheitsdaten nicht öffentlich zugänglich sein kön­nen, weil es sehr individuelle Daten sind. Dafür braucht es einen geeigneten Daten­schutz, und in diesem Sinne geht die Bundesregierung daran, das Gesundheitstelema­tikgesetz weiterzuentwickeln. Ein kleiner Schritt diesmal ist es, dass der Datentransfer über das Fax möglich gemacht wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.45


Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist das die Stimmen­einhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 

15.45.35 15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010) (874 d.B. und 945 d.B. so­wie 8415/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisations­gesetz 2010 und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert werden (Betrugsbe­kämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010) (875 d.B. und 946 d.B. sowie 8416/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um die Berichte.

 


15.46.11

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend einem Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Fi­nanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Ich erstatte weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenord­nung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 und das EU-Polizeikoopera­tionsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010).

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragsstellung.

 


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