BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

telematikgesetzes soll ein etwas älteres Problem beseitigt werden. Es wird eine bun­desgesetzliche Regelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax ge­schaffen. Eine derartige Regelung ist aus Praktikabilitätsgründen notwendig, soll aller­dings in Zukunft keine generelle Regelung darstellen und soll auch nicht zum Regelfall werden.

Es ist eine Regelung, die nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen soll und die, wenn es in weiterer Folge zu einer großen Novellierung kommt, im neuen Gesundheits­telematikgesetz beseitigt werden soll.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht alle Gesundheitsdienstanbieter über die entsprechenden technischen Möglichkeiten verfügen. Daher soll es durch diese Re­gelung und für diese Fälle, aber auch, wenn es zum Beispiel im Krankenhaus schnell gehen soll, wenn Daten benötigt werden, möglich sein, diese rasch zu beschaffen.

Wichtig ist uns aber auch, darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen zur Wahrung des Datenschutzes klare Regelungen geschaffen wurden. In diesen Fällen und vor allem vor der erstmaligen Weitergabe von Gesundheitsdaten zwischen den beteiligten Ge­sundheitsdienstanbietern ist es unbedingt notwendig, dass Datum und Ort der Kontakt­aufnahme dokumentiert werden, dass die vollständigen Namen und maßgeblichen Rol­len der an der Weitergabe beteiligten Gesundheitsdienstanbieter festgehalten werden und Angaben zur Erreichbarkeit der Gesundheitsdienstanbieter sowie die an der Kon­taktaufnahme beteiligten natürlichen Personen dokumentiert werden müssen.

Die Angaben zur Erreichbarkeit sind laufend – das ist auch wichtig für den weiteren Verlauf oder für die Erreichbarkeit überhaupt – aktuell zu halten.

Was uns aber noch wichtig ist: Bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten, und hier vor allem in Bezug auf die Inanspruchnahme des Fax, haben auch Voraussetzungen Platz zu greifen, die sicherstellen, dass, wenn die Faxanschlüsse benutzt werden, diese vor unbefugtem Gebrauch geschützt werden, dass dieser Faxanschluss sowie die Ruf­nummern nachweislich auf ihre Aktualität geprüft werden. Hier ist es notwendig, dass immer wieder auch der aktuelle Stand vorhanden ist, denn nichts ist peinlicher, als Da­ten an eine fremde Adresse weiterzugeben.

Automatische Weiterleitungen, wie sie bei Faxgeräten eigentlich Standard sind, sind zu deaktivieren. Die Sicherheitsmechanismen müssen auf alle Fälle aktiv sein, und zum Beispiel verfügbare Fernwartungsfunktionen, die ja heute gang und gäbe sind in der neuen Technologie, dürfen nur für die Dauer der vereinbarten Fernwartung aktiv sein.

Das heißt, wir wissen, dass es eine komplizierte, sehr sensible Materie ist, und daher möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass Gesundheitsdaten besonders sensib­le Daten sind und daher mit besonderer Fürsorge damit umgegangen werden muss.

Meine Fraktion wird dieser Novellierung des Gesetzes daher ihre Zustimmung ertei­len. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

15.39


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


15.40.01

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt viele Dinge in unserem Leben, die von elementa­rer Bedeutung sind. Das ist vielfältig, und die Gesundheit gehört auf alle Fälle zu die­sen Grundelementen.

Wir haben auf der einen Seite die immer größer werdende Zahl der zu Pflegenden – wenn ich nur an die Zahlen in Salzburg denke, so sind das ungefähr 5 000, die in Hei-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite