BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 86

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sichergestellt haben, haben wir jetzt sichergestellt, dass Menschen, die in der Beschäf­tigungstherapie arbeiten, auch einen Unfallversicherungsschutz haben.

Das ist aus meiner Sicht sehr, sehr wichtig. Ich komme aus Gallneukirchen, und dort gibt es Einrichtungen der Diakonie. Und gerade die Menschen, die dort arbeiten, brau­chen diesen Unfallversicherungsschutz. Aber nicht nur die Menschen, die dort arbei­ten, sondern auch das Diakoniewerk braucht die Rechtssicherheit, damit es, wenn die­se Menschen, die behindert sind, die besondere Betreuung brauchen, bei ihrer Tätig­keit einen Unfall erleiden, da zu keinem Schadenersatz gegenüber der Einrichtung kommt. Und das setzen wir mit diesem Gesetz auch um.

Meine Vorredner haben bereits die Auslandspensionen angesprochen. Wenn jemand in Österreich krankenversichert ist, soll er aufgrund seiner eigenen Leistungsfähigkeit wie auch ein im Inland arbeitender Mensch mitarbeiten. Wir stellen mit diesem Modell die Gleichheit wieder her, und das stärkt auch die Möglichkeit, zwischen dem In- und Ausland die Arbeit aufzunehmen.

Ein zentrales Prinzip der Sachleistungsversorgung wird mit diesem Gesetz wieder ge­stärkt, und das halte ich für ganz besonders wichtig. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.33


Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist das die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

15.34.01 14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird (1308/A und 962 d.B. sowie 8412/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Bitte um den Bericht.

 


15.34.17

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematik­gesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Martin Preineder: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.

 


15.35.09

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Mit dieser Novelle des Gesundheits-


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