BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 85

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len, wenn es dann darum geht, Beiträge von Institutionen, von Gemeinnützigen einzu­heben, obwohl wir – und jetzt sind wir in der Vorweihnachtszeit – nahezu täglich mit Schreiben konfrontiert sind, in denen um Spenden gebeten wird, um diesen Einrichtun­gen Material und Ähnliches zur Verfügung stellen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Beitrag von 12 Cent pro Tag für eine Unfallversi­cherung dieser Menschen ist, so meine ich, doch zumutbar.

Ihr kennt die Basteleien, die Arbeiten, die diese Werkstätten oftmals in Topqualität ma­chen. Wenn man nicht wüsste, wer dahinter steht, würde man meinen, das sind künst­lerisch begabte Menschen, die mitten aus dem Leben kommen, Toparbeit machen. Und ich glaube, dass man für einen Preisaufschlag auf Produkte aus solchen Werkstätten, der die Kosten für die Unfallversicherung wieder hereinbringt, durchaus Verständnis auf­bringt.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus diesen Gründen bitte ich Sie darum, dieser ASVG-Novelle zuzustimmen, damit jene Menschen, die nicht auf die Butterseite gefallen sind, wenn sie bei der Arbeit einen Unfall haben, auch entsprechend versichert sind. Die Zu­stimmung gilt auch den anderen Punkten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.29


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Steinkog­ler. – Bitte.

 


15.29.53

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es schon gesagt: Es geht bei dieser Regierungsvorlage grundsätzlich um zwei wichtige Punkte. Zum einen schaffen wir Gleichstellung von Menschen, die Grenzgänger waren, die in Österreich Pensionen beziehen und Pensionen vom Ausland beziehen. Sie be­kommen gleiche Leistungen, und es wird auch sichergestellt, dass sie gleiche Beiträge zu zahlen haben wie die in Österreich tätigen Versicherten.

Dieses Gesetz ist notwendig, damit es auch in Gesamtösterreich eine Gleichstellung gibt, damit die Krankenkassen klare Rechtsgrundlagen haben und dieses Ziel auch umgesetzt werden kann.

Der zweite Punkt ist der Zugang zu Unfallversicherungsleistungen für Menschen mit Behinderung, die in Arbeitstherapie und Beschäftigungstherapie tätig sind. Sie bekom­men dadurch einen Unfallversicherungsschutz, wodurch sich ihre Situation verbessert. Aber es verbessert sich nicht nur die Situation der Beschäftigten, sondern es wird auch die Haftungsfrage von Anbietern in diesem Bereich geklärt.

Durch diese Gesetzesvorlage gibt es mehr Rechtssicherheit, die zu einem besseren sozialen Ausgleich und zu einer besseren sozialen Lage dieser Gruppe führt. Aus die­sem Grunde stimmen wir dieser Regierungsvorlage auch zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.31


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gelangt der Herr Bundesminister für Gesund­heit. – Bitte.

 


15.31.21

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Danke, Herr Präsident. – Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Wir haben heute wieder eine Ände­rung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes im Finale, denn: Wenn wir im Bun­desrat sind, sind wir im Finale. Hier ist wieder eine große Veränderung umgesetzt wor­den. Nachdem wir im September den Zugang aller Menschen zur Krankenversicherung


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