BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 84

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15.24.3013. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversi­cherungs-Änderungsgesetz 2010 – 2. SVÄG 2010) (937 d.B. und 959 d.B. sowie 8411/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Somit kommen wir zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dazu Herrn Bundesminister Alois Stöger recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler genannt. Bitte um den Bericht.

 


15.24.56

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Gesundheitsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche So­zialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Än­derungsgesetz 2010), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Martin Preineder: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konrad. – Bitte.

 


15.26.07

Bundesrat Klaus Konrad (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Prä­sidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zur Debatte steht eine Novelle des ASVG. Wesentlich ist dabei zum einen die Gleichstellung, würde ich meinen, von Auslands- und InlandspensionistInnen bezie­hungsweise der Pensionen bezüglich der Krankenversicherungsbeiträge. In Zeiten, in denen es wirklich um jeden Cent in der Kasse geht, auch in der Krankenkasse, nicht nur in der Staatskasse, ist es mehr als angebracht, dass wir diese Gleichstellung end­lich einmal vonstatten gehen lassen. Natürlich ist es für die Betroffenen unangenehm, wenn sie auf einmal Beiträge zu zahlen haben, von denen sie vorher geglaubt haben, dass sie so nicht eingehoben werden.

Wenn Menschen Leistungen in Anspruch nehmen, und sie nehmen einfach Leistungen in unserem Gesundheitssystem in Anspruch, dann ist es ihnen, wie ich meine, auch zumutbar, dass man für diese Leistungen ein Entgelt verlangt. Dass diese Pensionsbe­zieherInnen den Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich gleichgestellt werden, ist, glaube ich, in Zeiten, in denen man jeden Cent zweimal umdreht, auch ein Akt der Fairness.

Besonders wichtig ist mir aber auch der Punkt, wo es um die Unfallversicherung jener Menschen geht, die in Einrichtungen arbeiten, die Beschäftigungstherapie für Men­schen mit Behinderungen anbieten. Ich verstehe schon die Bedenken, die einige Kolle­ginnen und Kollegen haben, wenn es darum geht, dass man Einrichtungen vor­schreibt – auch hier wieder –, Beiträge, die man vorher so nicht bezahlt hat, zu bezah-


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