BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 94

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der Branche, in der ich tätig bin, der Prüfungsintervall 14 bis 17 Jahre ist, während in mei­nem Bezirk alle 4 bis 5 Jahre geprüft wird. Die von der Verfassung vorgesehene Gleich­heit der österreichischen Staatsbürger müsste man auch in dieser Hinsicht gewährleisten.

Ich will mich nicht beschweren. Ich leiste meinen Obolus selbstverständlich, und wenn ich unberechtigt irgendetwas nicht abgeführt habe, dann bin ich zur Nachzahlung ver­pflichtet und mache das natürlich auch. Aber dann möchte ich haben, dass das auch alle anderen in diesem Staate tun. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.04


Präsident Martin Preineder: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. Ich erteile es ihm.

 


16.04.02

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Finanzministerium steht nicht im Widerspruch zu dem, was jetzt auch Vertreter der Wirtschaft gesagt haben. Worin wir aber schon unsere Aufgabe sehen, ist, dass wir glaubwürdig den Nachweis führen können, dass wir alles tun, dass jene, die redlich ihre Steuern zahlen, nicht die Dum­men sind. Das wäre nämlich furchtbar, kämen wir in eine solche Situation, dass diese Stimmung aufkommt. Es ist selbstverständlich so, dass die ganz große Mehrheit der Unternehmer und der Unternehmerinnen ihre Steuern korrekt zahlen. Aber wir haben Bereiche, die uns nicht nur in Österreich beschäftigen, sondern die europaweit ein Pro­blem sind, wenn ich etwa an die Karussellbetrügereien denke, wo es um riesige Sum­men geht, wo es um Einnahmenverluste geht, die sehr rasch in die Millionenhöhe ge­hen, wo wir gefordert sind, etwas zu unternehmen.

Wir haben mit diesem Gesetz ein Instrument, wo wir sehr klar unterscheiden können, ob es einfach Auffassungsunterschiede gibt, wo der Unternehmer nicht sofort krimina­lisiert wird und bei einer sofortigen Zahlung kein Finanzstrafverfahren eingeleitet wer­den muss. Das sei auch hier gesagt.

Allerdings haben wir auf der anderen Seite natürlich jetzt in Zeiten, wo wir Steuern er­höhen müssen, umso mehr die Verpflichtung, alles zu tun, dass die steuerlichen Ver­pflichtungen, die schon bestehen, auch tatsächlich von uns realisiert werden. Daher haben wir uns jetzt veranlasst gesehen, dieses Betrugsbekämpfungsgesetz und diese Novelle zum Finanzstrafgesetz hier einzubringen, um ganz klar deutlichzumachen, dass wir mit großer Konsequenz gegen Steuerhinterziehung vorgehen und betrüge­rische Aktivitäten – die Betonung liegt auf „betrügerische Aktivitäten“ – nicht quasi au­genzwinkernd zur Kenntnis nehmen, sondern entsprechend dagegen vorgehen.

Ich sage es noch einmal: Wie Sie an den einzelnen Punkten hier sehen, haben wir in jenen Bereichen, wo wir aufgrund der tagtäglichen Erfahrung gemerkt haben, dass wir Handlungsbedarf haben, gehandelt. Das ist nicht immer einfach. Zum Beispiel haben wir bei Generalunternehmern im Baubereich gesehen, dass Subunternehmer für uns dann nicht greifbar waren und wir nicht zu den Steuern gekommen sind. Daher muss­ten wir hier Schritte setzen, die sicherlich jetzt teilweise dazu führen, dass Unterneh­mer, wenn sie im Auswahlverfahren ein Verschulden trifft, eine Fahrlässigkeit, dafür schon zur Kasse gebeten werden. Das darf man nicht einfach wegreden. Es kommt hier zu Verschärfungen. Wir haben auch für die wirklich großen Betrüger die Strafrah­men entsprechend hinaufgesetzt.

Zweiter Punkt: Das Gesetz ist das eine, aber man muss das Gesetz dann auch zum Leben erwecken, und dafür braucht man Personal. Wir haben in der Vergangenheit im Finanzressort massive Einsparungen vorgenommen. Im Finanz- und Zollbereich waren im Jahr 2000 noch 18 000 Mitarbeiter beschäftigt. Wir sind jetzt hinuntergegangen um ein Drittel, auf 12 000. Wir haben aber einen Bereich, wo wir wieder eine Ausweitung


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