vornehmen, und zwar bei der Betrugsbekämpfung. Da geht es vom Glücksspiel beginnend bis hin zu neuen Formen der Kriminalität. Es ist ja unvorstellbar, was alles geschmuggelt wird, welche Möglichkeiten dazu das Internet bietet. Das geht also weit über das hinaus, was heute hier angesprochen worden ist, nämlich das zu massive, zu häufige und zu strenge Vorgehen gegen redliche Unternehmer.
Es gibt neue Bereiche, wo wir gut aufgestellt sein müssen, und es gibt wirklich die großen Betrügereien. Daher haben wir die Möglichkeit, in den nächsten Jahren unseren Personalstand in diesem Bereich um 300 zu erhöhen. Das ist eine große Anzahl. Wir haben das Glück, dass die Finanzverwaltung für die Menschen anscheinend ein sehr, sehr attraktiver Arbeitgeber ist, haben wir doch 100 Stellen im heurigen Jahr ausgeschrieben und dafür 8 400 Bewerbungen gehabt. Es gibt jetzt für die Kollegen und Kolleginnen aus dem Bereich des Verteidigungsressorts die Möglichkeit, in das Finanzressort zu wechseln. Da haben wir den zehnfachen Andrang dessen, was wir an Möglichkeiten im Rahmen dieser Aufstockung haben, um bei uns mitarbeiten zu können.
Zusammenfassend auf den Punkt gebracht: Dieses Gesetz ist ein Beitrag, dass der ehrliche Steuerzahler das Gefühl hat, dass er tatsächlich einer ist, der seinen Verpflichtungen nachkommt, und nicht einer ist, der zu viel zu leisten hat. Und jene, die in betrügerischer Absicht bisher der Steuer und der Finanz entkommen sind, werden es sicherlich aufgrund dieser gesetzlichen Maßnahmen, aber auch aufgrund der Erhöhung des Personalstandes in Zukunft schwerer haben. Ich hoffe, dass die Lücken, die vorhanden waren, mit dieser Novelle und mit diesem Gesetz geschlossen werden können, und bedanke mich für die so breite Zustimmung, die hier erfolgt. Es freut mich, dass es hier, sofern ich das richtig einschätze, allen möglich ist, diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
16.09
Präsident Martin Preineder: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmungen über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgen getrennt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November betreffend Finanzstrafgesetz-Novelle 2010.
Ich ersuche jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November betreffend ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2010.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist das Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (939 d.B. und 947 d.B. sowie 8417/BR d.B.)
Präsident Martin Preineder: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um den Bericht.
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