BundesratStenographisches Protokoll790. Sitzung / Seite 96

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Berichterstatter Reinhard Todt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses betreffend den Be­schluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Martin Preineder: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


16.12.35

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich sind natür­lich Doppelbesteuerungsabkommen zu befürworten. In diesem Fall ist es aber nicht mög­lich, weil in diesem Fall das österreichische Bankgeheimnis weiter aufgeweicht wird.

Wenn man sich nämlich dieses Abkommen genauer anschaut, dann sieht man, dass im Artikel 27, und zwar in den Absätzen 4 und 5, der Bereich über den Informations­austausch enthalten ist. Darin ist festgelegt, dass beide Seiten selbst dann Unterlagen und Informationen weitergeben müssen, wenn von beiden Vertragsstaaten die steuerli­chen Zwecke im eigenen Lande nicht berührt sind, wobei interessant ist, dass im Ab­satz 5 explizit die Banken erwähnt werden, wohingegen in vergleichbaren Doppelbe­steuerungsabkommen anderer Länder dieser Absatz 5, der sich speziell auf die Ban­ken bezieht, nicht erwähnt ist.

Das heißt, die Banken müssen den Anweisungen der österreichischen Behörden Folge leisten und unmittelbar einen Informationsaustausch gewährleisten. Und das stellt eine eindeutige Durchlöcherung unseres Bankensystems dar. Kein Bankkunde kann sich mehr sicher sein, dass seine Daten nicht weitergegeben werden. Die Aufgabe eines Staates ist es doch bitte in erster Linie, für den Bürger Schutz zu gewährleisten – und nicht, die permanente Kontrolle auszuüben.

Das Bankgeheimnis stellt gerade in Bezug auf die österreichische Unternehmenskultur eine Tradition dar. Aus diesem Grund können wir diesem Abkommen nicht zustimmen.

Da ich neu hier bin, werde ich meine Rede heute kurz halten. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

16.14


Präsident Martin Preineder: Danke für den sympathischen Einstieg.

Es liegt hiezu keine weitere Wortmeldung vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

 


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