BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 19

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Ich glaube, dass diese zweite Kampagne, diese Informationsoffensive für die Wirt­schaft, dazu beitragen soll und wird, dass sich das ändert. Das Bild des Vaters in Ka­renz, aber auch die Einstellung der Kollegen und Kolleginnen – hauptsächlich die der Kollegen –, aber teilweise auch die der Unternehmensleitung dazu muss sich ändern. Die Unternehmen haben keine Verluste, sondern schon auch Gewinne, wenn die Väter in den Betrieb zurückkommen.

 


Präsident Martin Preineder: Wir kommen damit zur 5. Anfrage. Erstanfragestellerin ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zu meinem Kollegen darf ich schon sagen, dass die Unternehmer selbst nicht so negativ zur Väterkarenz stehen, wie es unter Umständen am Stammtisch ist, wo der Mann dann eher als etwas schwach angesehen wird. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

 


Präsident Martin Preineder: Ihre Frage, bitte!

 


Bundesrätin Anneliese Junker (fortsetzend): Jetzt zu meiner Frage: Um wieder auf die EU-Ebene und die Richtlinien der EU zurückzukommen, lautet meine Frage:

1755/M-BR/2010

„Wie beurteilen Sie die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes vor allem im Hin­blick darauf, dass die betreffende Richtlinie auf EU-Ebene gescheitert ist?“

Sie haben das schon kurz bei der Frage des Kollegen Magnus Brunner angeschnitten, aber das muss doch vielleicht noch etwas vertieft werden.

 


Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich möchte gerne wiederholen, dass ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, warum Diskriminierung aus anderen Gründen nicht einfließen kann – der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen beispielsweise. Dass es nur darum geht, ob Mann oder Frau unter­schiedliche Eintrittskartenpreise für Fußballspiele zahlen, das kann es nicht gewesen sein. Es muss weitergehend sein. Was ist, wenn zum Beispiel ein Paar einen Mietver­trag aufgrund der sexuellen Orientierung nicht bekommt? Ich denke, das kann es nicht sein.

Ich glaube, dass es wichtig wäre, dass wir doch Bewusstseinsarbeit leisten sollten, auch wenn es auf EU-Ebene noch nichts gibt, und auch wenn es in der Novelle unseres Gleichbehandlungsgesetzes noch nicht in diesem ersten Schritt gelingt, diese Diskrimi­nierungstatbestände aufzunehmen. Das macht die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an die sich Menschen, die sich diskriminiert fühlen, wenden können. Wir müssen auf allen Ebenen Bewusstseinsarbeit leisten.

Wir werden schauen, wann und ob die EU diese anderen Gründe mit hineinnimmt, und vielleicht gelingt es sogar, dass wir es in Österreich doch schaffen. Wenn nicht, so soll­ten wir nächstes Jahr daran gehen und auf jeden Fall einen neuen Anlauf starten.

 


Präsident Martin Preineder: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Meine Zusatzfrage schwenkt ein biss­chen von der EU-Ebene ab. Jetzt komme ich wieder zurück in heimatliche Gefilde. Es gibt Statistiken und man muss die Dinge von der Wirtschaft aus machen.

Daher meine Frage: Mit der vorliegenden Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wird bereits die Verpflichtung privatwirtschaftlicher Unternehmen ab einer bestimmten Grö-


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