ße dazu, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht zu erstellen, umgesetzt. Die Sozialpartnereinigung zum Nationalen Aktionsplan Gleichstellung vom Mai 2010 enthält aber weiters auch noch die Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Erstellung von Einkommensanalysen. Wie sieht es mit der Verwirklichung dieser Maßnahme in Ihrem Bereich aus?
Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Die Einkommensberichte im öffentlichen Dienst haben wir schon. Wir haben sie gemacht. Auch hier stellen wir fest: Das heißt, wir waren schneller als die Privatwirtschaft. Wir haben ursprünglich gesagt: Wir wollen auch Einkommensberichte für den öffentlichen Dienst legen. Zum ersten Mal ist es jetzt mit dem Budget vorbereitend gelungen, dass wir Einkommensunterschiede im öffentlichen Bereich aufzeigen können. Und es gibt sie.
Wir können vielfach erklären, warum es sie gibt. Eine Erklärung ist, dass Frauen im öffentlichen Dienst im Durchschnitt über alle Bereiche ein halbes bis ein Jahr später in den öffentlichen Dienst eintreten und dadurch das mitgenommen wird.
Tatsache ist auch, dass Männern mehr Überstunden angeordnet werden als Frauen. Da gilt es nachzuschauen, ob das freiwillig ist, ob das zufällig passiert oder nicht.
Es gilt auch, bei einigen anderen Punkten, die wir analysiert haben, nachzuschauen, wie diese Einkommensunterschiede, die im Schnitt an die 15 Prozent ausmachen, zustande kommen, um danach Maßnahmen zu setzen – wenn geht und wenn gewünscht –, diese auszugleichen.
Das heißt, wir sind zum Glück Vorbild und haben diese Einkommensberichte schon geschafft.
Präsident Martin Preineder: Zur nächsten Zusatzfrage ist Frau Bundesrätin Blatnik gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Diskriminierung ist leider Gottes auch heutzutage das aktuelle Thema. Sie haben gerade die Diskriminierung von Frauen beim Einkommen angesprochen; deswegen meine Zusatzfrage: Welchen Schutz vor Diskriminierung sieht das Gleichbehandlungsgesetz vor?
Präsident Martin Preineder: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe vorhin schon erwähnt, dass es auf der einen Seite die neuen verpflichtenden Einkommensberichte sein werden, die sicherlich Licht ins Dunkel bringen, warum Einkommensunterschiede, die man gar nicht mehr erklären kann, in Unternehmen da sind. Man kann anonymisiert in Gruppen für die gleiche und gleichwertige Arbeit nachschauen, was die Männer und die Frauen verdienen.
Wir wollen nicht Einzelgehälter veröffentlichen, um das noch einmal zu betonen, weil das weder Kultur in Österreich hat, noch bei uns gewünscht ist. Wichtig ist es aber, ein Gefühl dafür zu bekommen, warum man für gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt, und dann mit Betriebsratskörperschaften und dort, wo keine Betriebsräte da sind, auch mit Hilfe der Unternehmensleitung Abhilfe zu schaffen.
Die Instrumente dafür werden Fragebögen sein, die wir zur Verfügung stellen. Ob Unternehmen diese annehmen wollen oder nicht, ist dann deren Sache.
Eine zweite Geschichte, die ich auch schon erwähnt habe, ist, dass bei Stellenausschreibungen in Zukunft angegeben werden muss, ob man über dem Kollektivvertrag
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