Fossile Energieträger sind, wie wir alle wissen, endlich, und zwar relativ bald endlich, und alles in allem finde ich, dass diese drei Teile, die heute zum Beschluss vorliegen, keine zukunftsweisenden Schritte sind, und daher werden wir, wie schon einmal erwähnt, ablehnen. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)
11.27
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
11.27
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kerschbaum! Ich darf vielleicht die Ziffer 7 des Abänderungsantrages im Nationalrat noch einmal vorlesen:
„,7. das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen, bei der Bewertung von Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen.‘“
Was ist daran eigentlich so schlecht? Ich glaube ... (Bundesrätin Kerschbaum: „Insbesondere“ heißt aber nur „insbesondere“ und nicht „nur“! ... und nicht erneuerbar!) – Ja, „nicht ,nur‘“, aber das ist eine Wortklauberei. Ich glaube, es geht ganz klar daraus hervor, was damit bezweckt wird: Damit wird nämlich bezweckt, dass es bei sensiblen Projekten der Energiewirtschaft oder auch darüber hinaus – Sie haben den Straßenbau erwähnt – in Zukunft doch so sein muss, dass das öffentliche Interesse ein bisschen mehr wiegt als zwei, drei Verhinderer. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.)
Das ist, glaube ich, eine ganz massive Forderung der österreichischen Bevölkerung, um in Zukunft etwas weiterzubringen, und dadurch wird kein UVP-Verfahren ausgesetzt oder sonst etwas – und ich weiß, wovon ich spreche: Ich bin Gesellschafter einer Kleinwasserkraft-Gesellschaft. Wir haben drei Jahre gebraucht, um ein Projekt naturnah, umweltschonend und so weiter umzusetzen, bis zum Verwaltungsgerichtshof. Mir brauchen Sie da überhaupt nichts zu erzählen, wie viele Verfahren und wie viel Geld und Mühe es kostet, überhaupt ein Projekt auf Schiene zu bringen. Das nur einmal dazu.
Ich glaube, im Interesse der Versorgungssicherheit der österreichischen Bevölkerung zu wettbewerbsfähigen Preisen – nämlich für Konsumenten und auch für die Wirtschaft – ist es notwendig, dass wir in Zukunft unser Ausbauprogramm vor allem in der Energiewirtschaft, auf dem Stromsektor, vorantreiben. Es gibt ja hier zahlreiche Studien von Experten. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Wir haben ursprünglich 7 Terawatt Volumen ermittelt, inzwischen sind es 3,5 Terawatt – das sind, nebenbei gesagt, auch noch an die 9 500 Arbeitsplätze. Ich glaube, das sind, alles zusammengefasst, positive Zukunftsaussichten auch für die österreichische Versorgungssicherheit.
Und weil das, wenn ich das hier heute sage, nicht von, wie ich glaube, besonders großer Wichtigkeit ist, darf ich vielleicht die Generaldirektion der Europäischen Union mit ihrem europaweiten Vergleich der Konsumentenzufriedenheit mit Energieversorgern heranziehen. Österreich nimmt dabei immer Spitzenplätze ein: was die Möglichkeiten des Anbieterwechsels betrifft, das Beschwerdemanagement, die Servicezufriedenheit, den Wettbewerb und auch die Preise.
Das ist sehr überraschend, denn ich glaube, je nachdem, aus welcher Bevölkerungsgruppe man kommt, ist der Strompreis, der Energiepreis eigentlich und im Grunde genommen für viele zu hoch. Hier, so meine ich, müssen wir mit verstärktem Ausbau dafür sorgen, dass wir in Zukunft möglichst kostengünstig, modern, aber auch umweltschonend unsere Energie produzieren können – auch mit allen anderen Methoden, die wir zukünftig mit Ökostromanlagen haben werden.
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