11.57
Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorerst ein kurzer Rückblick in die Geschichte: Gewichte und Maße gehören zu den frühesten Werkzeugen, die der Mensch erfunden hat. Wir alle benötigen für viele Aufgaben Hilfsmittel zum Messen, so etwa beim Bau von Wohnungen, bei der Herstellung von Kleidung oder beim Tausch und Handel von Lebensmitteln und Materialien.
Unsere heutigen Erkenntnisse über die frühen Maße und Gewichte stammen aus vielerlei Quellen. Die Französische Revolution räumte mit dem bis dahin verschiedenen Durcheinander rigoros auf und führte das metrische Maßsystem ein. Aufgrund der Internationalen Meterkonvention vom 20. Mai 1875, der auch Österreich als Gründungsstaat angehörte, wurde das französische System in den meisten Ländern der Erde eingeführt. Seither wird dieses Maß- und Eichsystem verständlicherweise immer wieder weiterentwickelt, so auch heute mit dieser Vorlage, die an die neu erlassenen Richtlinien und Verordnungen der EU angepasst wird.
Folgendes soll dabei beschlossen werden: die Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes, die Übertragung der Ermächtigung von Eichstellen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und den damit verbundenen Ergänzungen und Klarstellungen im Maß- und Eichgesetz und die Anpassung der Bestimmungen betreffend Marktüberwachung und eichpolizeiliche Revision an die Anforderungen der Europäischen Union sowie die Einführung der Eichpflicht für Kältezähler und Zusatzeinrichtungen für Messgeräte zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale wie Gas, Flüssigkeiten und thermische Energie.
Gleichzeitig wird die berühmte und vielzitierte Verwendung der Tara-Taste eingeführt. Das Wurstpapier soll nicht mehr als Verpackungspapier zum Preis der Ware dazu verkauft werden. Damit wurde der langgehegte Wunsch der Konsumenten erfüllt.
Bedenken von Geschäftsinhabern wurden durch die lange Übergangsfrist bis zum Jahr 2015 ausgeräumt.
Bei dieser Modernisierung des Maß- und Eichgesetzes wurden auch überholte Eichpflichten aufgehoben und Nacheichfristen verlängert. Das bedeutet eine Kostenersparnis für die Wirtschaft und ist somit auch erfreulich für die Konsumenten.
Ich danke Ihnen, Herr Minister, und all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Zustandekommen dieser Gesetzesänderung. Wir werden dieser auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
11.59
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.
12.00
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Kollege Temmel hat ja bereits alles gesagt, was in diesem Gesetz geändert wird, und wir wissen ja auch, dass in der öffentlichen Diskussion eigentlich nur die Tara-Taste und das Wurstpapierl diskutiert wurden, alles andere ist anscheinend in der Öffentlichkeit ohnehin nicht diskussionsfähig. Aber wir alle brauchen es halt, weil alles gemessen, gewogen und geeicht wird.
In diesem Sinne mache ich es sehr kurz: Wir werden dieser Gesetzesvorlage auch unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Bundesräten der FPÖ.)
12.00
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
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