BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wenn laut Einschätzung des Feuerwehrverbandes 10 Prozent der aktiven Feuerwehr­frauen und -männer die neue Regelung des sogenannten Blaulichtführerscheins in An­spruch nehmen und die Zusatzausbildung absolvieren, dann werden es 9 000 Ehren­amtliche mehr sein, die bei einem Einsatz Fahrzeuge bis zu 5,5 Tonnen werden lenken dürfen. Dies bedeutet eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste und eine Steigerung der Sicherheit in unserem Land.

Geschätzte Frau Bundesministerin! Im Namen der Feuerwehren und Rettungsorgani­sationen bedanke ich mich dafür, dass Sie diese Novelle zum Führerscheingesetz ein­geleitet haben, die wir heute beschließen können! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hensler. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.53.36

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute das Führerscheingesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Sicherheit steht an erster Stelle, das ist wohl unbestritten. Ich möchte bei meiner Wortmeldung allgemeine Fest­stellungen zu dieser Novelle machen.

Verkehrssicherheit für jeden Einzelnen von uns hat Priorität – das ist unbestritten und Wunsch der Allgemeinheit. Darum, geschätzte Frau Bundesministerin, möchte ich hier klar und deutlich Dankeschön sagen. Es bedarf gewisser Rahmenbedingungen, die ei­ne Verbesserung und gleichzeitig auch ein Umdenken in sehr vielen Bereichen der Au­tofahrer beinhalten. Jeder Unfall, jeder Tote bringt Leid, Tränen und Unsicherheit.

Die Verkehrssicherheit muss Tag für Tag schlicht und einfach erhöht werden. Es ist für jeden Einzelnen von uns in sehr vielen Bereichen bedenklich, was Tag für Tag auf un­seren Straßen geschieht. Darum bin ich überzeugt davon, dass die Verkehrssicherheit nicht in einem Gesetz festgeschrieben, sondern eben Tag für Tag von Mensch zu Mensch gelebt und – ich sage das hier bewusst – erhöht werden muss.

In der heutigen Zeit gibt es Fahrzeuge von immer besserer Qualität, mit immer mehr Ausstattung beziehungsweise technischer Ausrüstung. Auch deshalb wird Verkehrs­sicherheit immer wichtiger – gleichzeitig aber auch die Vernunft der Autofahrer auf den Straßen. Rasen, das sage ich hier klar und deutlich, kann kein Kavaliersdelikt sein! Da­für muss es – und diese gibt es auch mit dieser Novelle – berechtigte Strafen geben.

Wir beschließen aber gleichzeitig den Führerschein für Blaulichtorganisationen. Das wur­de von meinen Vorrednern schon kurz eingeleitet und ist eine Forderung der Organisa­tionen und in sehr vielen Bereichen der Feuerwehren. Ja, ich unterstütze diese Forde­rung, mit dem Führerschein B Fahrzeuge bis 5,5 Tonnen lenken zu dürfen.

Ein wichtiger Punkt ist zweifelsohne auch die Ausstattung. In dieser Hinsicht sind die Einsatzfahrzeuge zwar vielseitiger, aber auch deutlich schwerer und komplizierter ge­worden. Damit komme ich zu den ehrenamtlichen Mitarbeitern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter leisten Großartiges, und ich sage hier bewusst: Unsere Gesellschaft könnte ohne die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht existieren. Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken!

Mit diesem Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass gerade ehren­amtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier aktiv dabei sein können. Sie brauchen aber eine Schulung, um diese Fahrzeuge lenken zu können.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich davon überzeugt, dass die­se Novelle dazu beiträgt, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Sie trägt aber auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite