BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 78

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dazu bei, Mensch zu sein in einer Gesellschaft, in der man einander in sehr vielen Be­reichen helfen und einander unterstützen soll. Wir werden diesen Beschluss sehr gerne mittragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.58.12

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, beim ersten Anblick war ich etwas verwundert, warum wir einen Tagesordnungspunkt mit einer Änderung der StVO, des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes haben, und dann noch einmal eine Änderung des Führer­scheingesetzes. Prinzipiell würde ich mir wünschen, dass wir jeweils ein Gesetz mit ei­nem Tagesordnungspunkt ändern.

Das ist ein Wunsch an das Christkind. Ich sage Ihnen als Wunsch meinerseits, dass es einfach schön wäre, wenn wir nicht immer, sagen wir, fünf Gesetze gleichzeitig ändern würden, sondern eben jedes einzeln, sodass man über jedes einzeln abstimmen könn­te. Es ist aber kein Drama, wenn die Änderung des Führerscheingesetzes auf zwei Ta­gesordnungspunkte aufgeteilt ist, es ist mir nur aufgefallen, dass das sehr eigenartig ist.

Wir werden beiden Vorlagen zustimmen. Sie enthalten zum Teil Verbesserungen, bei manchen Dingen werden wir aber erst sehen, ob das Verbesserungen sind, zum Bei­spiel bei dieser Taxi-Regelung. Wenn da steht, das Taxi darf im Bereich fünf Meter vor der Kreuzung kurz halten, dann bin ich gespannt, als wie lange „kurz“ ausgelegt wird. Es wird möglicherweise ein Polizist vor Ort sein und entscheiden, ob eine ältere Frau, eine jüngere Frau oder ein Mann aus dem Taxi kurz oder lang aussteigt und wie lange „kurz“ ist.

Was mich auch noch ein bisschen irritiert, ist, dass das auch für Mietwagen gelten sollte. Ich bin jetzt glückliche Carsharerin, so trifft es vielleicht auch mich, wenn ich mit dem gemeinsamen Auto unterwegs bin. Ich werde es aber wahrscheinlich nicht benö­tigen. Ich denke, auch mit einem Mietwagen wird man diese Regelung nicht brauchen, aber gelten soll sie für alle.

Was ich aber als gewisses Risiko sehe in diesem Bereich, ist, dass es zwar heißt, man darf nicht auf einem Schutzweg, aber vor einem Schutzweg halten. Bei nächtlichen Situationen kann ich mir schon vorstellen, dass es, wenn es da zu Überholmanövern kommt, etwas gefährlich sein könnte in diesem Bereich. Aber man wird die Regelung testen und sehen, was dabei herauskommt.

Es ist auch positiv zu beurteilen, dass der Transport von frischen Lebensmitteln jetzt näher definiert ist, damit man ihn auch besser kontrollieren kann. Warum die Leerfahr­ten zum Transport von frischen Lebensmitteln zählen, das ist mir nicht ganz klar, aber es ist einmal ein Fortschritt, dass das näher definiert ist.

Ein Punkt, der unserer, der meiner Meinung nach zu wenig ausgebaut ist, ist das Pro­blem der Raser und Raserinnen. Es sind hauptsächlich Raser. Es gibt jetzt eine neue Möglichkeit: dass der Führerscheinentzug bis sechs Monate ausgedehnt werden kann. Aber wenn jemand mit 90 km/h im Ortsgebiet zu schnell unterwegs ist oder 100 km/h außerhalb des Ortsgebietes, dann ist das nicht nur rasen, dann ist das extrem rasen. Und ich denke, Menschen, die so etwas machen, müsste man nicht nur sechs Monate den Führerschein wegnehmen, sondern das Auto, denn sie benützen das Auto als Waf­fe. Ein solcher Fall ist etwa, wenn einer mit 90 km/h zu viel durchs Ortsgebiet düst.

 


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