BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 79

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Selbiges gilt für den Sicherheitsabstand. Wenn nur ein Sicherheitsabstand von 0,2 Se­kunden gehalten wird, wo ein solcher von 2 Sekunden vorgeschrieben ist, dann be­nutzt man in diesem Fall das Auto als Waffe.

Mir wäre es wichtig, dass man auch im Bereich der Nicht-Extremraser entsprechende Maßnahmen setzt. Es gibt ja auch die Alltagsraser, die immer 20 bis 30 km/h schneller fahren, als man darf, denn es gibt ja die Messtoleranz et cetera et cetera. Ich sage jetzt nicht, dass man gleich langfristig den Führerschein wegnehmen muss, aber man sollte in diesem Bereich zumindest auch bewusstseinsbildende Maßnahmen setzen. Gerade für junge Leuten ist das einfach ganz normal. Das Schnellfahren ist nun einmal die häufigste Unfallursache in diesem Lande. Wir müssen daran arbeiten, dass die Ös­terreicherinnen und Österreicher diese runden Tafeln mit Zahlen darauf nicht immer als Angabe der Mindestgeschwindigkeit sehen, sondern als Höchstgeschwindigkeitsbegren­zung.

Ich erlebe es derzeit selbst immer wieder, da mein Kind gerade den „L 17“ macht, wie das so ist, wenn man sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält und wie dann an­dere Autofahrerinnen und Autofahrer oft reagieren, selbst wenn man das „L“ hinten drinnen hat. Da geht es wirklich noch um sehr viel Bewusstseinsbildung, vielleicht gerade in dem Fall, wenn man einmal eine Tempoüberschreitung feststellt, und zwar nicht um 90 km/h, sondern auch im niedrigeren Bereich, anzusetzen und zu sagen, man muss jetzt Maßnahmen setzen, damit die Leute verstehen, dass das gefährlich ist, dass das kein Kavaliersdelikt ist. Dann würde ich auch dem Herrn Kollegen Hensler recht geben, dass das Sicherheitsbewusstsein wächst. Derzeit habe ich leider diesen Eindruck nicht. (Beifall bei den Grünen.)

13.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.03.08

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 angeführten Gesetzesbeschlüsse des Natio­nalrates enthalten eine Reihe von Neuregelungen, die in den Bereich des österreichi­schen Kraftfahrrechtes, in die Straßenverkehrsordnung 1960, ins Führerscheingesetz und ins Kraftfahrgesetz eingebunden werden sollen.

Mir ist völlig klar, dass schon sehr viel erwähnt worden ist. Daher möchte nur zwei, drei Punkte herausgreifen. Ich verspreche, das Führerscheingesetz werde ich nicht mehr er­wähnen.

Nach eingehenden Beratungen im Verkehrsausschuss des Nationalrates liegen nun­mehr die teils auf einen Initiativantrag, teils auf eine Regierungsvorlage zurückgehen­den textlichen Änderungen dieser Gesetze vor, die eine Fülle von detaillierten Verbes­serungen für die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen beinhalten, zum Beispiel Straf­verfolgung bei Verstößen von ausländischen VerkehrsteilnehmerInnen sowie Erleichte­rungen für die Ausbildung von FahrerInnen von Feuerwehren und Rettungsorganisationen.

Ferner werden die Bestimmungen für Lebensmitteltransporte und deren Kontrolle auf der Straße durch die Straßenaufsichtsorgane neu gefasst. In der Straßenverkehrsord­nung 1960 soll es Taxis künftig erlaubt sein, im sogenannten 5 Meter-Kreuzungsbe­reich, außer im Bereich von Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, kurz anhalten zu dürfen, um Fahrgäste aus- beziehungsweise einsteigen lassen zu können, sofern keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Andererseits sollen Taxis, die be­reits bisher Busspuren befahren dürfen, den für den Busverkehr vorgesehenen Spu­rensignalen unterworfen werden, unabhängig von den für den Individualverkehr vorge­sehenen Verkehrslichtsignalanlagen.

 


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