BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 80

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Bei der Kontrolle der Straßentransporte von leichtverderblichen Lebensmitteln soll eine Aufzählung der betroffenen Produkte und Produktgruppen die Beurteilung durch die Straßenaufsichtsorgane erleichtern, ob das transportierte Gut dem Sinn des Gesetzes entspricht.

Das Kraftfahrgesetz 1967 wird durch die Bestimmungen ergänzt, wonach Anfragen ausländischer Behörden nach den Halterdaten automationsunterstützt abgewickelt wer­den können, und zwar nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit, sofern sich eine solche Verpflichtung aus Gemeinschaftsrecht oder anderen zwischenstaatlichen Vereinbarun­gen ergibt.

Ferner werden die Bestimmungen über die Zusatzausbildung für bestimmte Kraftfahr­zeuglenker präzisiert.

All diese Neuregelungen erscheinen sinnvoll und geeignet, den Anforderungen des stei­genden Verkehrsaufkommens und dem Sicherheitsbedürfnis aller Verkehrsteilnehme­rInnen nachzukommen. Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge den vorliegenden Gesetzentwürfen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Kainz. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.07.18

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Ta­gesordnungspunkte, die wir jetzt behandeln, stehen ganz im Zeichen der Verkehrssi­cherheit. Es sollen hier die Anhebung von Strafen bei Raserei, Erleichterungen im Ta­xigewerbe, eine Präzisierung beim Transport von frischen Lebensmitteln und der soge­nannte Feuerwehrführerschein beschlossen beziehungsweise verändert werden, Be­schlüsse, die ein Mehr an Verkehrssicherheit einerseits bringen, und zum Zweiten wer­den damit auch langjährige Forderungen auch der Rettungsorganisationen, und hier ganz speziell auch der Feuerwehren, umgesetzt.

Gezielte Maßnahmen bringen Erfolg, bringen ein Mehr an Verkehrssicherheit. Ich habe mir die Homepage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit angesehen, speziell etwas, was heute selbstverständlich ist, nämlich das Anlegen der Gurte. Als 1984 Gurte anle­gen zur Pflicht wurde, gab es im Jahr darauf, 1985, um 317 Verkehrstote weniger.

Diese Maßnahme ist heute eine Selbstverständlichkeit. Wir legen eigentlich bei allen unseren Fahrten die Sicherheitsgurte an, manche vielleicht bei kurzen Strecken noch nicht. Da ist vielleicht auch noch ein Mehr an Information notwendig.

Aber was möchte ich damit sagen? – Maßnahmen, die 1984 und auch schon 1983 zu massiven Diskussionen geführt haben, sind heute eine Selbstverständlichkeit. Und hier gibt es gute andere Beispiele von Maßnahmen auch aus der jüngeren Vergangenheit, die auch eine deutliche Reduktion der Zahl von Verletzten und auch Toten bewirkt haben:

1.3.2003: Einführung der Mehrphasenausbildung beim Führerschein.

1.7.2005: Einführung des Vormerksystems, oder mit 15.12.2005 die Einführung der Alko-Vortestgeräte.

Das alles bietet die Möglichkeit auch für unsere Exekutive, die hervorragenden Dienst zum Wohle der Bevölkerung tut, ihren Dienst auf Basis guter gesetzlicher Bestimmun­gen, aber auch mit guten technischen Möglichkeiten versehen zu absolvieren, und das hat natürlich auch wesentliche Auswirkungen auf das Unfallgeschehen. Die Unfall­bilanz des ersten Halbjahres 2010 ist äußerst erfreulich. Es ist in den Unfallbilanzen ein stetiger Rückgang zu erkennen. Wenn wir bedenken, dass wir 1961 1 640 Getötete im


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