BundesratStenographisches Protokoll791. Sitzung / Seite 76

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In diesem Zusammenhang darf ich Frau Bundesminister Bures sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu den Punkten 6 und 7 ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.

 


12.48.49

Berichterstatter Wolfgang Beer: Herr Präsident! Frau Ministerin! Es liegen uns zwei Berichte vor. Diese beiden Berichte wurden vom Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie am 15. Dezember in Verhandlung genommen.

Der erste Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960, das Führer­scheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, deswegen komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht bezieht sich auf den Beschluss des Nationalrates vom 30. Novem­ber 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.

 


12.50.02

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Führerscheingesetz-Novelle ist gerade im Bereich der Blaulichtorganisationen ein sehr wichtiger Schritt für jene Or­ganisationen, die es nicht so leicht haben, bei denen viele Menschen ehrenamtlich tätig sind. Diese Novelle hilft ihnen sehr, bei den Einsätzen Verbesserungen herbeizuführen.

Die Feuerwehren und Rettungsorganisationen im ländlichen Raum haben es aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt zunehmend schwerer, die erforderlichen Ehren­amtlichen, die 24 Stunden lang Bereitschaft haben, zu rekrutieren. Immer mehr junge Menschen arbeiten nicht in ihrer Wohngemeinde und sind somit für die Feuerwehren und für die Rettungsorganisationen nicht greifbar. Somit kommen auch die Organisa­tionen in einen Personalnotstand im Bereich der Führerscheinbesitzer der Klasse C.

Auch die Ausstattung der Fahrzeuge hat sich in den letzten Jahren wesentlich verän­dert. Immer mehr Fahrzeuge kommen dadurch in den Bereich von zwischen 3,5 und 5,5 Tonnen Gesamtgewicht. Damit können nur Führerscheinbesitzer der Klasse C sol­che Fahrzeuge lenken. Ich will Ihnen nur am Beispiel der Feuerwehren unseres Bun­deslandes Oberösterreich die Notwendigkeit und die tatsächlichen Auswirkungen die­ser heutigen Novelle erläutern.

In Oberösterreich haben wir 925 öffentliche Feuerwehren mit 92 000 Mitgliedern, die den Dienst für die Sicherheit in den Gemeinden ehrenamtlich leisten. Zirka 900 Fahr­zeuge mit einem Gesamtgewicht von jeweils zwischen 3,5 und 5,5 Tonnen sind bei den oberösterreichischen Feuerwehren im Einsatz. Es handelt sich dabei um kleine Löschfahrzeuge, kleine Rüstfahrzeuge, Löschfahrzeuge und Löschfahrzeuge mit Ber­geausrüstung – jene Fahrzeuge, die man bei den Ersteinsätzen am nötigsten braucht, die bei einem Alarm meistens als Erste ausfahren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite