Jedenfalls bedanke ich mich bei allen, die sehr viel dazu beitragen, Bewusstseinsbildung zu machen, dass wir Abfall vermeiden, möglichst viel wiederverwerten und nur das, was eben nicht mehr geht, dann deponieren, inklusive der Verbrennung.
Abschließend: Die thermische Verwertung von Abfall hat ja den Sinn, dass wir in Städten über die Fernwärme sozusagen erneuerbare Energien nutzen – Wien beispielsweise. Da kann man schwer andere erneuerbare Energieformen machen. Sonne ja, es gibt ja auch ein Biomasseheizkraftwerk. Aber die Fernwärme ist in den großen Städten schon ein Thema, wo es über die energetische Verwertung des Restmülls funktioniert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.36
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Neunter Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-408-BR/2010 d.B. sowie 8447/BR d.B.)
9. Punkt
IV. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes (III-411-BR/2010 d.B. sowie 8448/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen somit zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 8 und 9 ist Herr Bundesrat Boden. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Karl Boden: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Neunten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich beschränke mich daher auf die Antragsformel.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 den Antrag, den Neunten Umweltkontrollbericht des Bundesministers zur Kenntnis zu nehmen.
Weiter bringe ich den Bericht des Umweltausschusses über den IV. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 den Antrag, den IV. Bericht des Bundesministers zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.
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