BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 81

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13.31.13

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Ausfüh­rungen. Da mein Name öfters genannt wurde, darf ich mich kurz zu Wort melden.

Das Anmeldesystem ist ein Terminus technicus, den es jetzt schon gibt. Ich kann mich nur dann anmelden, wenn ich inskribiert bin, sonst funktioniert das System nicht. Anmel­den heißt – bitte, das ist eindeutig klar –, ich kann mich nur für Lehrver­an­staltungen anmelden. Wenn ich zur Anmeldung freigeschaltet bin, dann kann ich mich zu einer Lehrveranstaltung anmelden. Das ist Faktum! Da die Studenten am 31. Au­gust noch überhaupt keine Ahnung haben, was sich an der Universität abspielt, werden sie sich einfach zu mehreren Veranstaltungen anmelden. Das passiert jetzt schon. Das ist ja nichts Neues, nur rückt die Anmeldefrist immer mehr nach hinten.

Das Zweite ist – und das wurde uns im Wissenschaftsausschuss eindeutig erklärt; Kollege Schennach, wenn Sie mich korrigieren, dann bitte korrekt (Bundesrat Schennach: Also mir hat man ...!) –: Es gibt keine Nachanmeldefrist. Die gibt es nicht. Das ist Faktum! Sollte etwas anderes geplant sein, dann soll es mir recht sein, aber jetzt ist es nicht so. Und das ist das Hauptproblem: Dass es zurzeit keine Planungen gibt, was an der Universität stattfindet, was die Planung betrifft.

Natürlich ist Straffen das Beste, das es gibt. In Australien kann man den Bachelor in zwei Jahren machen. Dort gibt es auch Sommersemester, weil niemand dreieinhalb Monate Urlaub braucht. Wenn das Anmeldesystem am 31. August fertig ist, will jeder anfangen, zu studieren. Die müssen ja noch eineinhalb Monate warten. Für Straffen sind wir jederzeit offen. Damit ist alles möglich.

Ich wollte nur eindeutig betonen, dass das Anmeldesystem das zentrale Thema sein wird und jetzt schon ist. Man sollte sich überlegen, ob man nicht doch – doch! – eine Nachanmeldefrist einführt! – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

13.33


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Frau Bundesministerin Dr. Karl hat sich zum zweiten Mal zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.33.19

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Ganz kurz zu den letzten beiden Redebeiträgen: Welche Inhalte die Studieneingangsphase hat, wird nicht vom Ministerium bestimmt. Sie sollten wissen, dass die Universitäten autonom sind. Autonomie bedeutet auch, dass an den Universitäten selbst die Curri­cula festgelegt werden. Das heißt, jede Universität bestimmt selbst die Curricula. Es gibt eigene Curricularkommissionen, die vom Senat besetzt werden, und dort wird auch festgelegt, welche Lehrveranstaltungen in der Studieneingangsphase stattfinden. Es ist nicht Aufgabe des Ministeriums, für jede einzelne Studienrichtung in Österreich festzulegen, welche Lehrveranstaltungen in einer Studieneingangsphase stattfinden. Das wäre ein Eingriff in die Autonomie und in die Curricula-Hoheit der Universitäten.

Noch einmal zur Anmeldung: Sie haben gesagt, man melde sich für Veranstaltungen an. Das ist eine Anmeldung zu einem Studium und nicht für einzelne Veranstaltungen. Man meldet sich bis 31. August zum Beispiel für ein Studium der Rechtswis­senschaften an und nicht für einzelne Lehrveranstaltungen. Das ist ein großer Unterschied. Es erfolgt die Anmeldung für ein Studium bis zum 31. August, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

 


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