14.19
Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Ich gebe dem Kollegen Schweigkofler aus Tirol recht. Ich habe auch aus eigener Erfahrung die positive Feststellung gemacht, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund gut funktioniert.
Wir haben letztes Jahr mit der Nachbargemeinde unser Hochwasserschutzprojekt zu Ende verhandelt. Es gab da wirklich eine gute Gesprächsbasis und auch eine sehr gute Zusammenarbeit.
Die Novelle zum Wasserrechtsgesetz 1959 wurde in konstruktiver Zusammenarbeit von Verantwortlichen auf Bundesebene und auf Landesebene, den NGOs, den Fischereiverbänden, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und den Wasserversorgern mit den Betroffenen in jahrelanger Arbeit sorgfältig vorbereitet.
Es hat einen umfassenden Dialog gegeben. Dafür bedanke ich mich in erster Linie beim Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und bei all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und selbstverständlich auch bei allen, die zum Werden dieses Gesetzes mit beigetragen haben.
Mit diesem Gesetzeswerk wird die Basis dafür gelegt, dass wir gesundes Wasser für die nächsten Generationen gemeinsam erarbeiten können.
Die Änderung des Wasserrechtsgesetzes bringt mehrere Vorteile:
Erstens: Es bringt einen besseren, planbaren Hochwasserschutz und eine gute bundesgesetzliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Zweitens: Durch die Hochwasserrahmenrichtlinie werden in Zukunft einheitliche Gefahrenzonen auf Basis von einheitlichen Hochwassergefahrenkarten ausgewiesen. Damit kann jeder sehen, inwieweit sein Grund und Boden von Hochwassergefahr betroffen ist. Es ist auch eine wichtige Informationsquelle für Gemeinden, die Planungsorgane, die örtliche und überörtliche Raumplanung.
Durch die beiden Hochwässer im Juni 2009 in meinem Heimatbezirk Güssing ist ein größeres Problembewusstsein bei der Bevölkerung und auch bei den Entscheidungsträgern entstanden. Seither konnten bereits mehrere Hochwasserschutzprojekte umgesetzt werden.
Für die raschen, erfolgreichen Verfahren ist allen Betroffenen und Beteiligten auf Landes- und auf Bundesebene zu danken.
Dass die Finanzmittel für den Hochwasserschutz trotz Budgetsanierung nicht gekürzt wurden, dafür danke ich unserem Bundesminister Berlakovich ganz besonders.
Das neue Gesetz bringt auch einen besseren ökologischen Zustand. Dieser ist bei zwei Dritteln unserer Gewässer deshalb so schlecht, weil die Fischdurchgängigkeit durch Querbauwerke oftmals nicht gegeben ist. Das soll geändert werden, indem Fischaufstiegshilfen errichtet werden und die Vorschreibung des Standes der Technik im Zusammenhang mit der Fischpassierbarkeit von Gewässern erfolgt.
Einen weiteren Vorteil bringt das Gesetz durch Verwaltungsvereinfachungen. Das ist zu begrüßen, weil diese Verfahren sehr umfassend sind. So wird in Zukunft in einigen Verfahren, zum Beispiel bei einem Turbinentausch, kein neues Verfahren, sondern nur ein Anzeigeverfahren erforderlich sein. Da von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern Erdwärmegewinnungsanlagen errichtet werden und so zum Klimaschutz beitragen, ist es begrüßenswert, dass diese Verfahren ebenfalls mit einer Bauanzeige abgewickelt werden.
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