BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 99

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

keine Zweckbindung mehr gibt, wird es so sein: Je weniger Einnahmen wir haben, desto weniger können wir ausgeben. Daher wird sich das einfach in die Länge ziehen. Das ist wohl klar und logisch.

Die zweite Geschichte ist das mit den Schlacken. Natürlich sind wir auch gegen Hoch­leistungsstraßenbau. Das sind nämlich auch Altlasten, die wir wahrscheinlich irgend­wann einmal entsorgen werden müssen. Aber im Prinzip geht es bei den Schlacken schon auch darum, dass man laut Gesetz auch diese Schlacken untersuchen müsste, und zwar ganz genau untersuchen müsste bezüglich ihrer mineralischen Auswaschun­gen und darauf achten müsste, dass da nichts in den Boden kommt.

Vorhin haben wir uns mit einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes beschäftigt. Was­ser und Boden sind sehr wichtige und wertvolle Güter und somit zu schützen.

Insofern würde ich dich bitten, zu verstehen, dass es uns nicht darum geht, dass man keine Straße mehr baut – ich habe auch eine Straße vor dem Haus und weiß, diese gehört ab und zu einmal asphaltiert –, sondern es geht darum, dass es sehr aufwändig ist, das regelmäßig zu überprüfen. Auf der anderen Seite kürzt man eben die Mittel des Altlastensanierungsfonds, die für diesen Zweck dringend notwendig wären. (Beifall der Bundesräte Dr. Kickert und Zangerl.)

14.41


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Konrad. Ich erteile es ihm.

 


14.41.27

Bundesrat Klaus Konrad (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Altlastensanierungsgesetz ist sicherlich wichtig. Klarerweise gibt es verschiedene Anschauungen darüber, was jetzt wichtig ist hineinzunehmen und was nicht so wichtig ist. Ich verstehe schon die Sorge, dass wir diesen Fonds zu niedrig dotieren, aber ich glaube, dass wir alle auch der Meinung sind, dass wir in Zukunft auch diese Altlasten, die ja leider vorhanden sind, entsprechend sanieren sollten.

Die Frage, die sich allerdings in diesem Zusammenhang stellt, ist: Woher beziehen wir die Mittel für diesen Fonds? Teile sind eben daher bezogen worden, dass man Schlacke oder, so wie es in einem anderen Punkt dieses Gesetzes heißt, alte Bauten mit hineingenommen hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte selbst vor zirka drei Jahren einen alten Bau aus den vierziger Jahren abreißen. Wenn man die Substanz dieser Gebäude kennt – natürlich gibt es oft auch Gebäude mit anderer Zusammensetzung –, dann weiß man schon, dass diese Bausubstanz keine besondere Altlast darstellt.

Wenn wir jetzt dazu übergehen, dass wir den Abriss solcher Gebäude dadurch fördern, dass wir diese aus der Altlastensanierung herausnehmen, dann macht dies sehr wohl Sinn. Wir reden ja nicht von alten Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterliegen oder für die Region besonders wertvoll sind, sondern wenn man aufmerksam durch die Gegend fährt, dann sieht man in Ortschaften immer wieder Gebäude, die – Bürger­meister werden das bestätigen – einem Abbruchbescheid näher sind als einer Re­vitalisierung. (Bundesrat Gruber: Wenn das Denkmalamt nichts dagegen hat!) Das habe ich ohnehin schon gesagt.

Oft sind die Besitzerinnen und Besitzer Leute, die mit dem Gebäude gar nichts anfan­gen können oder anfangen wollen. Diesen auch noch eine finanzielle Last dafür aufzubürden, dass sie ein Gebäude abreißen lassen – was ja oft im Sinne der öffentlichen Hand oder der Wohnbevölkerung ist –, halte ich doch für eine übertriebene Maßnahme. Somit halten wir diesen Schritt für richtig. Wir reden ja auch davon, dass


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite