BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 56

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einfach abgewälzt wird. Das heißt, die Konsumenten sind sozusagen immer die Blöden, und die Handy-Betreiber, die Handy-Anbieter putzen sich sozusagen ab.

Von der Vorarlberger Arbeiterkammer gibt es Sachverhaltsdarstellungen, die bereits auch mit dem Landeskriminalamt zur Anzeige gebracht wurden. Gegen die A1 Tele­kom, gegen Telering, T-Mobile und auch gegen Orange sind bereits Sachverhalts­fest­stellungen gemacht worden, und auch das Landeskriminalamt Vorarlberg ermittelt wegen Sachwucher. Das muss man sich einmal vorstellen.

Es gibt x Beispiele, die man hier erwähnen könnte. Ich kann das auch gerne zur Verfügung stellen. Ich erspare Ihnen, dass ich das im Detail vorlese. Ich denke, was derzeit im Bereich dieser Handy-Rechnungen abgeht, ist einfach unglaublich. Da werden zum Beispiel Rufumleitungen gelegt, und dadurch entstehen Kosten von in etwa 15 000 €. Es werden 25 000 € für Datenverbindungen verlangt, bei denen niemand erklären kann, wie sie eigentlich zustande kommen. Selbst der zuständige Netzbetreiber – das muss man sich einmal vorstellen! – beruft sich entweder auf den Datenschutz oder er gibt in einer Anfragebeantwortung dann noch zu, lediglich Vermutungen anstellen zu können, wie es zu diesem Datenverbrauch gekommen ist. Das ist einfach unglaublich.

Gleichzeitig wird von den Mobilfunkern so gut wie jedes Missbrauchsrisiko – das habe ich schon erwähnt – auf die Kunden abgewälzt. Es ist auch für den Kunden und den Konsumenten nicht nachvollziehbar, was für Dienste eigentlich abgerufen und welche Internet-Pages angesurft wurden. Ganz abgesehen davon, dass die erbrachte Leistung in keinem logischen Verhältnis zu den verrechneten Kosten steht. Denn warum sollen für 7,58 Gigabyte 25 000 € bezahlt werden, wenn es daneben Flatrate-Pakete um 20 € gibt?! Das muss man sich einmal wirklich auf der Zunge zergehen lassen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diese Beispiele zeigen eindeutig, dass im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes höchster Handlungsbedarf besteht. Ich denke, dass wir hier auch unsere Verant­wortung als Parlamentarier gegenüber den Konsumenten wahrnehmen sollten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ und bei Bundesräten der FPÖ.)

11.56


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.56.32

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe dem Kollegen Mayer recht, es besteht großer Handlungsbedarf gerade im Bereich des Telekommu­nikations- und Konsumentenschutzgesetzes. Das Problem, das ich mit Ihrer Vorlage habe, ist Folgendes: Es ist meiner Meinung nach das falsche System, denn, so wie der Kollege es an und für sich, glaube ich, auch gemeint hat, dieser Vertrag darf im Prinzip erst gar nicht zustande kommen.

Auch wenn man dann sieben Tage Rücktrittsrecht hat, nachdem man die Rechnung bekommen hat, geht es doch darum: Ich persönlich habe auch immer wieder ein Problem, Abos et cetera zu kündigen, denn da muss man ein Brieferl schreiben und mit der Post wegschicken, und das möglichst noch eingeschrieben. Und bis man das einmal gemacht hat, hat man den Zeitpunkt schon versäumt. Dass das nicht so einfach ist und dass das ein doch nicht unerheblicher Aufwand für den Konsumenten und die Konsumentin ist, ist – so glaube ich – unbestritten.

Die viel einfachere Lösung wäre es, wenn man es so wie in Frankreich macht, dass man sagt, es braucht eine schriftliche Bestätigung, und dann ist der Vertrag erst gültig.


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