BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 55

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Diesbezüglich kann ich durchaus aus dem Ausschuss-Bericht zitieren: in einer „geschaffenen Überrumpelungssituation“ sozusagen Verbrauchern etwas einzureden, bei der „den Verbrauchern überhaupt nicht bewusst ist, dass sie einen Vertrag abge­schlossen haben“.

Also, er ruft mich mit einer unterdrückten Nummer an, ich führe ein Gespräch, und der schwatzt mir etwas auf. Das kann eine Heizdecke oder ein 27-bändiges Lexikon sein, das kann ein Schreibtischsessel mit Massagefunktion sein, das kann alles sein. Aber es steht nicht im Zusammenhang mit einer Gewinnzusage. Das wäre dann möglich, dieser Vertrag wäre gültig.

Das halte ich für den falschen Weg, sehr geehrte Damen und Herren! Die ursprüng­liche Fassung, so wie sie vorgelegen ist, wäre durchaus eine gute gewesen, die auch von uns zu unterstützen gewesen wäre. Die Endfassung, die jetzt vorliegt, halte ich allerdings für nicht zu befürworten, und wir lehnen diese daher auch ab. (Beifall bei der FPÖ.)

11.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.51.37

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brückl! Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, ein erster Schritt und beinhaltet wirklich viele, viele Maßnahmen, die längst überfällig sind! Wenn zumindest 80 Prozent dieser Materie deiner Meinung nach hervorragend sind, dann ist das eine qualifizierte Mehrheit. Schon deshalb würde ich diesem Gesetz zustimmen, denn auch deinen Wählerinnen und Wählern ist mit dem, was hier ge­schaffen wird, ganz sicher geholfen. (Bundesrat Brückl: ... 20 Prozent offen!) – Nein, Herr Kollege, das ist eine Verallgemeinerung, und die lasse ich nicht gelten! (Zwischenruf von Bundesrätin Mühlwerth.)

Ich denke, wir sind auf dem richtigen Weg, dass wir endlich einmal diese Telefon-Abzocke – wie es mit einem modernen Wort zu sagen ist – eindämmen, dass wir die richtigen Maßnahmen setzen und auch dieses sogenannte Cold Calling – wie wir heute schon gehört haben – eindämmen.

Es ist natürlich auch ein Schutz für unsere ältere Bevölkerung. Insbesondere auch bei der älteren Bevölkerung ist das Festnetz praktisch noch überall vorhanden. Da machen wir einen wichtigen Schritt – so denke ich –, dass wir besonders diese Altersgruppe entsprechend in Schutz nehmen.

Kollege Zangerl hat heute schon erwähnt, dass das mit dem Telekommunikations­gesetz und dem Konsumentenschutzgesetz fließend ist. Ich kann mir auch die von Ihnen bereits formulierten Bereiche dieses Gesetzes ersparen, das brauche ich nicht zu wiederholen. Ich möchte aber auf einen anderen Punkt kommen beziehungsweise mich mit einem anderen Punkt auseinandersetzen. Das ist momentan auch eine Materie oder ein Segment in diesem Telefonbereich, der wirklich heiß diskutiert wird und heute schon kurz angesprochen wurde.

Wir haben es in den letzten Wochen vermehrt mit diesen Kostenfallen im Bereich der Handy-Rechnungen zu tun. Insbesondere die Arbeiterkammer Vorarlberg hat sich damit auseinandergesetzt. Ich habe diesbezüglich auch zwei Anfragen an die Ministerin für Infrastruktur und Telekommunikation und an den Konsumentenschutz­minister gerichtet. Ich weiß schon, Frau Ministerin, das gehört nicht unmittelbar in Ihren Bereich, aber ich möchte es trotzdem erwähnen, weil es einfach auch wichtig ist. Es geht da um die Verantwortung dieser Handy-Anbieter, weil das Missbrauchsrisiko


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