BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 63

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12.18.386. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (1029 d.B. und 1126 d.B. sowie 8471/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Nunmehr gelangen wir zu Punkt 6 der Tagesordnung.

Berichterstatterin dazu ist Frau Bundesrätin Dr. Winzig. Ich bitte um den Bericht.

 


12.18.59

Berichterstatterin Dr. Angelika Winzig: Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich komme zur Antragstellung:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Ich erteile es ihm.

 


12.20.05

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Österreich gibt es an der Akademie der Wirtschaftstreuhänder eine ausgezeichnete Ausbildung für Steuer­berater und Wirtschaftsprüfer. In diesem Sinne haben alle Wirtschaftsprüfer die gleiche Ausbildung. Aufgrund des nun zur Beschlussfassung vorliegenden Qualitäts­sicherungsgesetzes kann jedoch ein Wirtschaftsprüfer jetzt nicht mehr prüfen, weil er sich eben diesem Qualitätssicherungsgesetz unterziehen muss. Interessant ist, dass sich nach diesem Qualitätssicherungsgesetz die werdenden Wirtschaftsprüfer mit dem Qualitätssicherungsbescheid nun gegenseitig prüfen können. Für mich ist das irgendwie eine Art des In-sich-Geschäftes, wenn man sich wechselseitig prüft.

Dieses Qualitätssicherungsgesetz schafft zwei Arten von Wirtschaftsprüfern: die einen, die die Qualitätssicherungsprüfung nicht beantragen – und das sind drei Viertel aller österreichischen Wirtschaftsprüfer – und ihrem Beruf trotz voller Ausbildung und trotz Prüfung bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nicht mehr nachgehen können, und die anderen, die jetzt Bessergestellten, nämlich jene, die die Prozedur der Qualitäts­prüfung über sich ergehen lassen und einen Bescheid erhalten.

Aus diesen Gründen lehnen wir Freiheitliche dieses Qualitätssicherungsgesetz ab, weil es eigentlich nur um einen Persilschein geht. Wir bevorzugen das althergebrachte österreichische Modell mit Prüfung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Durch das Prüfen großer Wirtschaftskanzleien untereinander wird der Wettbewerb reduziert und auf die Großen verlagert – und die Kleinen kommen zum Handkuss.

Abschließend noch eine interessante Sache: Was die Qualität von Wirtschaftsprüfern definitiv beeinträchtigt, ist, dass man seit einigen Jahren Wirtschaftsprüfer sein kann, ohne Steuerberater zu sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.21

 


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