BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 64

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Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Kickert. Ich erteile es ihr.

 


12.22.01

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wertes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese neue Gesetzesvorlage bringt im Großen und Ganzen formale, aber keine wesentlichen inhaltlichen Änderun­gen mit sich. Daher werden wir dieser Gesetzesänderung zustimmen. Trotzdem möchte ich den Anlass nutzen, um auf einige aus meiner Sicht kritische Punkte hinzuweisen.

Dieses Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz – ein Zungenbrecher – ist auch in seiner jetzt geänderten Form nur die kleinstmögliche Umsetzung der Abschluss­prüferrichtlinie der EU. Eine ernsthafte Reform der Qualitätsprüfung von Abschluss­prüfungen ist weiterhin ausständig. Das, obwohl wir wissen, dass gerade auch mangelnde öffentliche Aufsicht und mangelhafte Abschlussprüfungen ihren Beitrag zu diversen krisenhaften Situationen in Banken und anderen Institutionen auch in Öster­reich geleistet haben.

Mein zweiter Kritikpunkt bezieht sich darauf – das hat Kollege Pisec schon erwähnt –, dass die Abschlussprüfer ihre Qualitätsprüfer und -prüferinnen nach wie vor mehr oder weniger selbst aussuchen dürfen. Diese Gesetzesstelle wird von uns Grünen seit ihrem Inkrafttreten 2005 kritisiert. Es wäre uns ein großes Anliegen, dass dieses – ich versuche es noch einmal korrekt – Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz nicht nur saniert wird, sondern dass eine ernsthafte Reform der Qualitätsprüfung vor allem auch in Hinsicht auf die öffentliche Aufsicht angegangen wird und nicht lediglich eine Sanierung. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.24


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

12.24.387. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird (1073 d.B. und 1127 d.B. sowie 8472/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen somit zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter dazu ist Herr Bundesrat Perhab. Ich bitte um den Bericht.

 


12.25.00

Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

 


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