BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 81

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Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977 geändert werden. Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich nehme daher wiederum Abstand von einer Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich danke für die Erstattung der beiden Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


13.28.22

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit dem ersten Gesetz, dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, mit der griffigen Abkürzung LSDB-G, beginnen.

Spät, aber doch hat die Bundesregierung erkannt und eingesehen, dass aufgrund der Freigabe des österreichischen Arbeitsmarktes für die Bürger insbesondere unserer östlichen Nachbarn Handlungsbedarf zum Schutz der heimischen Arbeitnehmer und zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrung gegeben ist.

Und wie reagiert diese Bundesregierung darauf? – Wie üblich: dilettantisch, denn das Ziel, mit diesem Gesetz Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, wird nicht erreicht werden.

Ich komme aus einem Bundesland, der Steiermark, das mit seinen Grenzen zu Slo­wenien und insbesondere zu Ungarn besonders betroffen sein wird. Seitens des Ministeriums rechnet man mit 15 000 bis 16 000 Arbeitnehmern aus den Nachbar­ländern, mit 25 000 insgesamt. Aber niemand kann genau sagen, wie viele es wirklich sein werden, es sind dies Schätzungen. Wir glauben, dass es viel mehr sein werden. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)

Und wie ist die Argumentation der Beschwichtiger und Befürworter dieser Öffnung? –Sie wirkt eher armselig und hilflos. Beispielsweise heißt es und hat es auch im Ausschuss geheißen, Österreich hätte ohnehin Rekordbeschäftigung, also keine Gefahr. Herr Minister, ich frage Sie: Gilt dieses Gesetz nur bei Hochkonjunktur, und haben Sie für Wirtschaftskrisen noch ein Alternativgesetz in der Lade? Ich habe davon bis jetzt nichts gehört. (Bundesminister Hundstorfer: Ja, ja! – Heiterkeit.) Schön, Sie werden es uns dann vorstellen, nehme ich an. Da freue ich mich schon darauf. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Wie fragil der Aufschwung ist, das wissen wir ja. Es ist heute schon erwähnt worden, drei Staaten der Union haben sich bereits unter den Rettungsschirm geflüchtet. Auch wenn es heißt, dass diese angeblich nur an der Peripherie sind und deshalb nicht so wesentlich, muss ich doch sagen, falls die Nächsten Spanien und Italien sein werden, rückt das ganze Krisenszenario schon etwas näher an uns heran.

 


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