BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 96

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Gesetz soll dazu beitragen, gleiche Bedingungen, Wettbewerbsfähigkeit und Abgaben für alle gleich festzulegen. Das sichert Arbeitsplätze und verhindert Lohndumping.

Lohn- und Sozialdumping ist eine Vorgangsweise, bei der auch großer volkswirt­schaftlicher Schaden entsteht. Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Lohn­dumping ist etwas, das jeder Arbeitnehmer spürt. Es fällt der Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt weg, wenn alle den gleichen Lohn für ihre Arbeit bekommen. Unerlaubter Wettbewerb trifft gerade Klein- und Kleinstbetriebe. Dieses Gesetz sichert Arbeitsplätze, und unser Sozialversicherungssystem wird nicht geschädigt.

Eine große Aufgabe kommt den Betriebsräten zu, die darauf achten, dass arbeits­rechtliche Vereinbarungen eingehalten werden, das heißt, auch Zulagen sollen den Arbeitnehmern nicht vorenthalten werden. Es wird jetzt leichter zu kontrollieren, ob Leiharbeiter und selbständig Angestellte den gleichen Grundlohn erhalten. Es müssen sich alle an die Regeln halten, es gelten unsere Löhne.

Bisher musste man auch den Grundlohn zahlen. Zahlte man zu wenig und es kam zu einer Prüfung, konnte man nachzahlen. In Zukunft wird es, wie Herr Bundesrat Klug schon angeführt hat, neben der Nachzahlung auch Strafen geben, im Extremfall bis zu 50 000 € oder gar den Entzug der Gewerbeberechtigung.

Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitgeber in Österreich, aber auch für Arbeitgeber ohne Sitz im Inland, die Dienstnehmer nach Österreich entsenden, überlassen oder mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich beschäftigen. Anhand der Lohnunterlagen wird überprüft, ob jener Grundlohn bezahlt wird, der diesem nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien gebührt.

Eine besondere Informationspflicht haben ausländische Arbeitgeber, die die Unter­lagen am Arbeitsplatz bereithalten müssen. Für die Feststellung des Grundlohns sind Kontrollen vorgesehen. Von einer Strafe ist abzusehen, wenn es sich um eine geringe Unterschreitung des Grundlohns handelt.

Dieses Gesetz schafft Sicherheit für die österreichischen Arbeitnehmer, nicht durch sogenannte Billigarbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängt zu werden. Dieses Gesetz ist der richtige Weg, und wir werden gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Winzig. – Bitte.

 


14.32.58

Bundesrätin Dr. Angelika Winzig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Bad Ischl ist dieser Konsens unserer Sozialpartner entstanden, einerseits das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, andererseits die Rot-Weiß-Rot-Karte. Einige von uns waren ja dort. Erstaunlicherweise habe ich von Ihrer Fraktion (in Richtung FPÖ) dort niemanden getroffen. Da hat, glaube ich, auch niemand mitgearbeitet. (Bundesrat Ertl: Haben Sie das im Geheimen gemacht?) – Ja, sehr geheim. Die Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu vertreten, Herr Kollege, das ist wirklich irrsinnig geheim.

Ihre Befürchtungen zum Arbeitsmarkt finde ich schon ein bisschen skurril. Wir wissen, die Mobilität der Arbeitnehmer dieser Länder ist sehr gering, genauso wie die Mobilität unserer Arbeitnehmer in Österreich sehr gering ist.

Wir haben zurzeit eine Arbeitslosenrate von 4,3 Prozent, die Tendenz ist weiter sinkend, und wenn Sie sich ein bisschen in Ihrer Region umschauen, dann wissen Sie, wie sehr Fachkräfte gesucht werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite