BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 108

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15.16.3312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Internationale Ar­beits­organisation (IAO); Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (1069 d.B. und 1091 d.B. sowie 8477/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Somit kommen wir zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.

 


15.16.54

Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Internationale Arbeitsorganisation; Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz.

Das Übereinkommen Nr. 187 legt fest, dass jeder ratifizierende Mitgliedstaat zur Ver­hütung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Todesfällen in Beratung mit den maßgebenden Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberverbänden sowie den maßge­benden Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerverbänden die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes durch die Entwicklung einer innerstaatlichen Politik, eines inner­staatlichen Systems und eines innerstaatlichen Programms zu fördern hat.

Die Empfehlung (Nr. 197) betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeits­schutz, 2006, ergänzt die Maßnahmen des Übereinkommens um weiter reichende Vorschläge zur innerstaatlichen Politik, zum innerstaatlichen System und zum inner­staatlichen Programm.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 3 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht des Nationalrates in seiner Sitzung vom 12. April 2011 in Verhandlung genom­men und stellt mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 3 den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben,

4. die Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist der Klubvorsitzende Mag. Klug. – Bitte.

 


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