BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 133

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Wir werden dem Antrag ebenfalls zustimmen und den Bericht zur Kenntnis nehmen. Danke. (Bundesrätin Mühlwerth – auf die leeren Plätze der Grünen weisend –: Jetzt ist niemand da, der klatscht!)

16.52


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.52.5015. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1071 d.B. und 1117 d.B. sowie 8480/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1064 d.B. und 1118 d.B. sowie 8481/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 15 und 16 ist Herr Bundesrat Lampel. – Bitte um die Berichte.

 


16.53.33

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Proto­koll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abände­rung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung. (Unruhe im Saal. Präsident Kneifel gibt das Glockenzeichen.)

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Öster-


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