BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 62

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Stunden ein bisschen mit anderen Schwerpunkten stattfindet –: Ich glaube, wir sollten gemeinsam als für die Bildung Verantwortlichen daran arbeiten, dass Bildungspolitik Ge­sellschaftspolitik ist!

Bildungspolitik ist Gesellschaftspolitik – und wir dürfen Bildungspolitik nicht auf schul­politische Fragen reduzieren! Da haben wir noch viel zu tun, da müssen wir noch sehr, sehr viel Bewusstseinsarbeit, und zwar auch in der Öffentlichkeit, leisten. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Füller zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.17.45

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir heute hier mit der vorliegenden Materie eine Veränderung der bis jetzt sehr auf­sichtsbezogenen Tätigkeit von Bezirksschulinspektoren vornehmen, und zwar dahin ge­hend, dass wir einen Entwicklungsschritt setzen, mehr in Richtung Bildungsmanager/Bil­dungsmanagerin.

Schulaufsicht und Qualitätsmanagement als Bundessache werden mit diesem Ins­trument zeitgemäßer weiterentwickelt. Die bestehende Behördenstruktur – und wir ha­ben ja heute schon viel darüber diskutiert: Man kann das Glas entweder halb voll oder halb leer sehen – wird damit herangezogen, um Zielvereinbarungen und einen na­tionalen Qualitätsrahmen für das österreichische Schulsystem zu verwirklichen. Sämt­liche Schulpartner, inklusive der Landesschulräte, werden da umfassend mit einbezo­gen.

Im Jahr 2012 sollen – das wurde bereits mehrmals gesagt – die Bildungsstandards ein­geführt werden. Damit wird der Bereich Qualitätsmanagement ein zentrales und wich­tiges Thema an sämtlichen Schulstandorten. Für die Schüler, die an eine andere Schu­le wechseln, und deren Eltern ist es wichtig, dass es eine Vergleichbarkeit im System gibt, und zwar bundesweit. Neun unterschiedliche Regelungen wären für ein so großes Land wie Österreich einfach um acht Regelungen zu viel.

Weiters werden Funktion und Aufgaben klar definiert und im Gesetz genannt. Erstens: Leitungs- und Schulmanagement, zweitens: Qualitätsmanagement, drittens: Schul- und Unterrichtsentwicklung, viertens: Personalführung und Personalentwicklung, fünftens: Außenbeziehungen.

Dazu wurde von den Bundesrätinnen Kickert und Mühlwerth ins Treffen geführt, das seien Tätigkeiten, die die Schulleiter bereits machen. – Ja, da gebe ich Ihnen schon recht, aber ich meine, im Bereich Personalführung oder Personalentwicklung sind die Möglichkeiten von Schulleiterinnen und Schulleitern, da wirklich aktiv tätig zu werden, bis jetzt mehr als marginal gewesen. Ich denke da nur an die Ergebnisse der parla­mentarischen Enquete zum Thema Schulautonomie, die wir im Herbst im Bundesrat ab­gehalten haben.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist meiner Meinung nach die längst fällige Schaffung von Durchlässigkeit im System. Die Novelle des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und jene des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 schaffen die Möglichkeit, dass Lan­deslehrerinnen und Landeslehrer auf Basis ihrer Zustimmung an Bundesschulen zum Einsatz kommen können.

Der Einsatz von Landeslehrerinnen und Landeslehrern im Bereich der mittleren und höheren Schulen der Neuen Mittelschule sowie der punktuelle Einsatz von Berufs­schullehrern im fachpraktischen Unterricht ist hier besonders zu begrüßen. Ich denke


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