heben diese gerade skizzierte Problematik nicht, sondern mildern sie bestenfalls ab. Der Datenschutzrat hat übrigens auch aus diesem Grund bisher in all seinen Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung diese abgelehnt.
Die wesentlichen Kritikpunkte noch einmal aufgezählt: Sie sagen, es wurden die minimalsten Anfordernisse der EU-Richtlinie (Ruf bei der SPÖ: Umgesetzt!) umgesetzt. Das ist bei den sechs Monaten, die de facto sieben Monate sind, tatsächlich der Fall, weil es 24 Monate hätten sein können. Es werden tatsächlich auch keine Inhalte gespeichert – so hoffen wir alle, denn bisher hätten bestimmte Daten über das Billing-System hinaus nicht aufgenommen werden sollen, wir wissen aber, dass es trotzdem geschehen ist.
Es wurden aber auch andere Teile, die die Richtlinie keinesfalls vorgesehen hat, aufgenommen. Die Grenze der schweren Straftat ist de facto entfallen, weil wir eine Ausweitung auf allgemeine Gefahren haben – was auch immer das bedeutet. Das fordert die EU-Richtlinie nicht! Die Nutzung der Daten für präventive Zwecke ist übrigens auch nicht in der EU-Richtlinie enthalten.
Unserer Meinung nach – da sind wir nicht ganz Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, das sei die wichtige und richtige Begleitmusik – sind die Berichtspflichten sehr wohl unzureichend. Es sollten nämlich alle Nutzungen dieser Kommunikationsdaten offengelegt werden, um das, was jetzt vom Staat als eine Art Vorschussmisstrauen gegenüber der Bevölkerung dargestellt ist, in eine Form von Transparenz und Klarheit umzuwandeln.
Auch die Regelungen der Datensicherheit sind offengeblieben, weil sie einer Verordnung überlassen werden. Unserer Meinung nach sollte dem mindestens genau so viel Aufmerksamkeit und Gewicht zugemessen werden, und das daher im Gesetz determiniert – manchmal sollte ich nicht so komplizierte Worte auswählen –, also im Gesetz festgehalten, werden.
Abschließend muss ich sagen – das muss für Sie nicht zutreffen –: Meiner Meinung nach sind diese gesetzlichen Bestimmungen keinesfalls verfassungskonforme Lösungen. Unserer Meinung nach sind sie dazu angetan, sowohl die österreichische Verfassung als auch die Europäische Grundrechtecharta zu durchlöchern. Und aus genau diesem Grund werden wir sicher nicht zustimmen und bedauern es ausnehmend, dass so eine Vorlage überhaupt zur Abstimmung kommt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der FPÖ.)
14.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.
14.27
Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe jetzt nicht darauf ein, dass Kollegin Kickert mit dem Kollegen Krische die Regierungsverantwortlichkeit diskutiert hat, aber auf den Kollegen Krische möchte ich schon ganz kurz eingehen. (Ruf bei der FPÖ: Krusche!) – Bitte? (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Krusche! Krusche!) – Krusche, Entschuldigung, aber er hat sich trotzdem angesprochen gefühlt. Danke herzlichst! Krusche, Entschuldigung!
Ich möchte trotzdem darauf eingehen, weil er gesagt hat, dass bei dem furchtbaren Terrorangriff am 11. September die Datenspeicherung nicht gegriffen hat und die verantwortlichen Terroristen diese furchtbaren Terroranschläge trotzdem durchgeführt haben. – Stimmt, ist in Ordnung (Bundesrat Krusche: Nein, ist nicht in Ordnung!), aber ich bringe ein Gegenbeispiel: Wenn die Feuerwehr einen Großbrand nicht löschen kann, wäre es auch der falsche Schluss, die Feuerwehren am nächsten Tag abzuschaffen. Insofern hat das Instrument schon gegriffen, es war da, aber letztendlich hat
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite