BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 93

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heben diese gerade skizzierte Problematik nicht, sondern mildern sie bestenfalls ab. Der Datenschutzrat hat übrigens auch aus diesem Grund bisher in all seinen Stellung­nahmen zur Vorratsdatenspeicherung diese abgelehnt.

Die wesentlichen Kritikpunkte noch einmal aufgezählt: Sie sagen, es wurden die mini­malsten Anfordernisse der EU-Richtlinie (Ruf bei der SPÖ: Umgesetzt!) umgesetzt. Das ist bei den sechs Monaten, die de facto sieben Monate sind, tatsächlich der Fall, weil es 24 Monate hätten sein können. Es werden tatsächlich auch keine Inhalte ge­speichert – so hoffen wir alle, denn bisher hätten bestimmte Daten über das Billing-Sys­tem hinaus nicht aufgenommen werden sollen, wir wissen aber, dass es trotzdem ge­schehen ist.

Es wurden aber auch andere Teile, die die Richtlinie keinesfalls vorgesehen hat, aufge­nommen. Die Grenze der schweren Straftat ist de facto entfallen, weil wir eine Auswei­tung auf allgemeine Gefahren haben – was auch immer das bedeutet. Das fordert die EU-Richtlinie nicht! Die Nutzung der Daten für präventive Zwecke ist übrigens auch nicht in der EU-Richtlinie enthalten.

Unserer Meinung nach – da sind wir nicht ganz Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, das sei die wichtige und richtige Begleitmusik – sind die Berichtspflichten sehr wohl unzu­reichend. Es sollten nämlich alle Nutzungen dieser Kommunikationsdaten offengelegt werden, um das, was jetzt vom Staat als eine Art Vorschussmisstrauen gegenüber der Bevölkerung dargestellt ist, in eine Form von Transparenz und Klarheit umzuwandeln.

Auch die Regelungen der Datensicherheit sind offengeblieben, weil sie einer Verord­nung überlassen werden. Unserer Meinung nach sollte dem mindestens genau so viel Aufmerksamkeit und Gewicht zugemessen werden, und das daher im Gesetz determi­niert – manchmal sollte ich nicht so komplizierte Worte auswählen –, also im Gesetz fest­gehalten, werden.

Abschließend muss ich sagen – das muss für Sie nicht zutreffen –: Meiner Meinung nach sind diese gesetzlichen Bestimmungen keinesfalls verfassungskonforme Lösun­gen. Unserer Meinung nach sind sie dazu angetan, sowohl die österreichische Verfas­sung als auch die Europäische Grundrechtecharta zu durchlöchern. Und aus genau diesem Grund werden wir sicher nicht zustimmen und bedauern es ausnehmend, dass so eine Vorlage überhaupt zur Abstimmung kommt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der FPÖ.)

14.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


14.27.43

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe jetzt nicht darauf ein, dass Kollegin Kickert mit dem Kollegen Krische die Regierungsverantwortlichkeit diskutiert hat, aber auf den Kol­legen Krische möchte ich schon ganz kurz eingehen. (Ruf bei der FPÖ: Krusche!) – Bitte? (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Krusche! Krusche!) Krusche, Entschuldigung, aber er hat sich trotzdem angesprochen gefühlt. Danke herzlichst! Krusche, Entschuldigung!

Ich möchte trotzdem darauf eingehen, weil er gesagt hat, dass bei dem furchtbaren Terrorangriff am 11. September die Datenspeicherung nicht gegriffen hat und die ver­antwortlichen Terroristen diese furchtbaren Terroranschläge trotzdem durchgeführt ha­ben. – Stimmt, ist in Ordnung (Bundesrat Krusche: Nein, ist nicht in Ordnung!), aber ich bringe ein Gegenbeispiel: Wenn die Feuerwehr einen Großbrand nicht löschen kann, wäre es auch der falsche Schluss, die Feuerwehren am nächsten Tag abzu­schaffen. Insofern hat das Instrument schon gegriffen, es war da, aber letztendlich hat


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