BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 114

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Zu mir selbst: Ich bin Mutter von zwei Kindern, die bis zwölf Jahre alt sind, und ich bin der Meinung, es ist sehr wertvoll und wichtig, dass die Kinder beim Radfahren einen Helm aufhaben. Wenn ich von meiner Tochter erzählen darf: Sie fährt keinen Meter oh­ne Helm. Das ist sehr vorbildlich.

Ich bin aber auch der Meinung, dass es eine Verpflichtung der Eltern und ein Selbst­verständnis wäre, die Köpfe ihrer Kinder zu schützen und dies als ihre natürliche Ver­antwortung zu sehen – natürlich auch ohne gesetzliche Regelung, wie du (in Richtung der Bundesrätin Kerschbaum) es sagst –, aber die Unfallzahlen zeigen uns, dass das nicht der Fall ist. Sonst gäbe es nicht österreichweit 4 800 Kinder, die sich beim Rad­fahren Verletzungen zuziehen.

Ich glaube daher, dass man das Problem schon aufgreifen muss. Wir wissen, Helme können viele Kopfverletzungen verhindern oder zumindest mildern. Daher geht es um eine Bewusstseinsbildung – wie es die Frau Minister schon angesprochen hat – bei Kindern und auch Erwachsenen.

Dieses Gesetz soll eben nicht bestrafen, sondern soll einfach dazu erziehen oder er­mahnen, dass Kinder und später dann auch Erwachsene einen Helm aufsetzen. Gera­de im Bereich der Skihelmpflicht hat sich gezeigt, dass Kinder und Eltern dafür sensi­bilisiert worden sind. Wenn man heute auf die Pisten schaut, sieht man wenige, die ohne Helm fahren. (Bundesrätin Kerschbaum: Du hast aber keinen Alltagsskiverkehr!)

Wie ich dir schon gesagt habe, wenn man das gewöhnt ist – so wie meine Tochter, die setzt den Helm ständig auf, auch für ein paar Meter; da sage oft ich zu ihr, jetzt ist es nicht notwendig, aber sie setzt ihn auf –, dann stellt es kein Problem dar.

Wir in Niederösterreich – Elisabeth, hör zu! – haben schon den ersten Schritt gemacht, denn seit 1. Jänner 2010 gibt es in Niederösterreich bereits die Radhelmpflicht für Kin­der bis 15 Jahre, zwar nicht für die öffentlichen Flächen, aber für nichtöffentliche Flä­chen. Und es hat sich schon gezeigt, dass die Unfälle mit Kopfverletzungen bei Kin­dern bis 12 Jahre – diese Gruppe habe ich speziell erhoben – um 10 Prozent zurück­gegangen sind. Dies ist wirklich ein Ergebnis, dass man sagen kann, dieses Gesetz hat Sinn, es so zu verwirklichen, denn es zeigt uns, es bringt wirklich etwas.

Unser Landeshauptmann Erwin Pröll sagt ja immer – diesen Spruch darf ich euch auch näherbringen –: Die Köpfe unserer Kinder sind das wichtigste Kapital für unser Land Niederösterreich. In diesem Sinne sollen auch kluge Köpfe einen Helm tragen. So ha­ben wir in Niederösterreich schon seit 1996 die Fahrradhelm-Aktion. Es wurden in die­sem Rahmen bereits 150 000 Fahrradhelme weitergegeben; man sieht also, es findet Anklang.

Wir haben auch bereits gehört, positiv in diesem Gesetz ist weiters, dass der Schil­derwald eingedämmt wird. Und wenn du gesagt hast, dass in diesem Gesetz noch vie­le andere Dinge drinnen waren, so bin ich froh, dass aus dem ursprünglichen Entwurf, in dem eine Verschärfung bei der Genehmigung von Straßenfesten enthalten war, die­ser Punkt herausgenommen werden konnte, denn gerade bei uns im ländlichen Raum haben Straßenfeste Tradition, sind eine Bereicherung für die Gemeinden und auch für unsere Wirtschaft und Vereine. Sie sind wichtig und eine gute Sache.

So darf ich insbesondere die Oppositionsparteien einladen, sich einen Ruck zu geben und für mehr Sicherheit für unsere Kinder zu stimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.52


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.52.50

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Gesetzesnovelle, die wir heute diskutieren, hat auch in der Öffentlichkeit sehr viel Auf-


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