BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 123

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her ist es wichtig, diesem Bereich der Patente, Innovationen und Erfindungen die gebüh­rende Aufmerksamkeit zu schenken und ihn zu fördern.

Trotz der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 ist die Zahl der Anmeldungen von Erfindungen in Österreich konstant auf hohem Niveau geblieben. Im Unterschied dazu haben das Europäische Parlament einen Rückgang von 8,3 Prozent, Deutschland einen Rück­gang um 4,5 Prozent zu verzeichnen, und in den Vereinigten Staaten ist ebenfalls ein Rückgang festzustellen.

Wir müssen langfristig denken und auch handeln. Der Erfindungsgeist junger Men­schen soll geweckt werden. Erfreulich ist, dass der Innovationsgeist und die Stärke der österreichischen Wirtschaft im europäischen Vergleich klar voranliegen. In Österreich ist es gelungen, 2 Prozent mehr Patentanmeldungen zu erreichen. Das heißt, die Un­ternehmungen haben trotz schwieriger wirtschaftlicher Situation in Forschung und Tech­nologieentwicklung investiert.

Selbstverständlich, Kollege Krusche, sind die Kosten im Auge zu behalten. Wir haben aber schon 15 Jahre lang keine Anpassung vorgenommen. Nach 15 Jahren gleichen wir jetzt zum ersten Mal die Preise an, und ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Ich würde mir wünschen, dass die Preise nicht nur alle 15 Jahre angeglichen werden, denn dann würden die Erhöhungen nämlich wesentlich geringer gehalten werden kön­nen.

Wir stimmen dieser neuen Preisregelung gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.26


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr. (Bundesrat Gruber: Jetzt ist sie wieder da! – Bundesrat Todt: Auch wie­der kontra! Das geht ja nicht!)

 


16.26.45

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, dass ich heute leider lauter Kontrareden halten muss, ich würde auch gerne einmal als Prored­nerin auftreten. Vielleicht sollte man die Gesetze dementsprechend vorlegen, dann wür­de mir das leichter fallen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Die Änderungen des Patentamtsgebührengesetzes sind ja, wie schon erwähnt, in ers­ter Linie nur Gebührenerhöhungen. Was mich ein bisschen irritiert, ist: Die Wirtschafts­kammer (Bundesrätin Zwazl spricht mit Fraktionskolleginnen) – die Präsidentin ist lei­der beschäftigt –, die Wirtschaftskammer spricht sich in ihrer Stellungnahme zum Pa­tentgesetz entschieden dagegen aus. Ich zitiere:

„Es kann nicht akzeptiert werden, dass KMU und EPU, die zu einem überwiegenden Teil die innovativen und kreativen Impulse am Wirtschaftsstandort Österreich setzen, durch diese zum Teil stark überdurchschnittlichen Gebührenerhöhungen davon abge­halten werden, (...)“

Offensichtlich habt ihr euch dann durch irgendetwas anderes überzeugen lassen. Ich finde nämlich die Stellungnahme der Wirtschaftskammer sehr spannend. Unter ande­rem geht es auch – weil vorhin von den Kosten gesprochen wurde – um die hohen Kosten der Verfahren – das mag schon sein – und die dagegen sehr niedrigen Gebüh­ren. Die Frage ist halt: Wie viele Verfahren gibt es wirklich? Zahlt es sich aus? Wider­spruchsverfahren sind derzeit laut Wirtschaftskammer Österreich elf bis 13 anhängig. Wenn man also die Kostenbeteiligung in Form der Gebühr – wahrscheinlich wird die Gebühr das wirklich nicht ganz abdecken – von 150 € auf 300 € anhebt, dann hat man vielleicht ein bisschen etwas gewonnen, aber nicht in dem Ausmaß, dass man sagen kann, das ist wirklich dringend notwendig. Das ist sicher eher eine Erhöhung einer Schranke, die unserer Meinung nach überflüssig ist.

 


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