Da Kollege Lindinger vorhin davon gesprochen hat: Die letzte Erhöhung – ich habe im Ausschuss nachgefragt, eben auch wegen der Widerspruchsverfahren –, wurde mir dort gesagt, erfolgte im Jahr 2004, also nicht schon vor zehn Jahren. Insofern ist es nicht ganz verständlich, dass jetzt derart große Erhöhungen beschlossen werden; noch dazu wo es so wenig Verfahren gibt, dass die Erhöhung insgesamt nicht wirklich etwas bringt. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)
16.29
Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. Ich erteile es ihm.
16.29
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Patentamtsgebührengesetz hilft ausnahmsweise die Politik der Beamtenschaft, etwas zu reparieren, was bei der letzten Novellierung leider Gottes nicht miterledigt worden ist. Ich glaube, das ist schon etwas Wesentliches, um auf die „K.- und K.-“, auf die „Krusche- und Kerschbaum-Kritik“ zu reagieren. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.)
Es ist der Opposition natürlich unbenommen, zu fordern, Steuern und Gebühren zu senken und Leistungen zu erhöhen, nur: Die Quadratur des Kreises ist immer schwierig. Ich glaube, es ist wesentlich, dass Gebühren auch kostendeckend sind und den Verwaltungsaufwand entsprechend abgelten. Manchmal sollte man diese Kostendeckung bei Verwaltungsverfahren einfach auf Gemeinde- und Bezirksebene überlegen.
Von einer extremen Kostenerhöhung und einer Verunmöglichung, Patente einzureichen, möchte ich nicht sprechen. Wer sich die Gebührensätze tatsächlich angeschaut hat – es geht um Gebührensätze von 40 bis 600 € –, wird mir beipflichten, wenn ich sage, ich hoffe, dass eine Idee von jungen österreichischen Erfindern diesen Betrag wert ist, nämlich, ihre Idee langfristig zu schützen, um auch einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
In diesem Sinne hoffen wir, dass viele Menschen in Österreich Ideen für Forschung und Entwicklung einbringen und dass diese Ideen dank des Patentamtes auch gut geschützt sind.
Ich unterstütze diese Vorlage. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.30
Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS III“) (1087 d.B. und 1149 d.B. sowie 8498/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um den Bericht.
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