BundesratStenographisches Protokoll796. Sitzung / Seite 138

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Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Fremdenrechts­änderungsgesetz 2011).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird, vorbringen.

Der Beschluss liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich darf auch hier gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.26.10

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Wir haben es hier mit der insgesamt sechsten Novellierung der Fremdenrechtsgesetze in den letzten Jahren zu tun. Die Lesbarkeit ist entsprechend. Es ist schade, dass die neue Innenministerin – also Ihre Nachfolgerin, Frau Bundesministerin Fekter – heute nicht hier ist. Es wäre vielleicht eine gute Gelegenheit gewesen für sie, hier etwas Neu­es zu schaffen, statt etwas Altes immer weiter fortzustoppeln. Das ist jetzt kein persön­licher Vorwurf an Sie, Frau Bundesminister, aber es ist nun einmal so (Bundesrat Gru­ber: „Wir wissen es halt besser!“ – Heiterkeit bei der SPÖ), dass Dinge, die immer wieder repariert, geflickt werden, einmal zum Wegschmeißen sind und man die Gele­genheit ergreifen sollte, dann etwas Neues zu machen. Und diese Gelegenheit wäre jetzt natürlich sehr gut gewesen.

Ich hatte ja bereits in der letzten Sitzung Gelegenheit, auf einige Kritikpunkte bei der Rot-Weiß-Rot-Card einzugehen, ich kann daher auf die Erörterung dieser Punkte heute ver­zichten. Ich werde aber trotzdem einige wesentliche Punkte aus unserer Sicht aufgrei­fen und beginne mit diesen hochgelobten Deutschkenntnissen, die ja bereits sozusa­gen vor der Einreise nach Österreich vorzuweisen sind, was man hier so darstellt, als ob das ein wesentlicher Beitrag zur Integration dieser zukünftigen Zuwanderer aus Dritt­staaten wäre.

Ich möchte nicht absprechen, dass diese Rot-Weiß-Rot-Karte für wirklich Höchstquali­fizierte – für Professoren, Uni-Professoren, Wissenschaftler – eine gewisse Berechti­gung hat. Aber auf diesem Niveau, auf das wir es hier herunterbrechen, auf dem Fach­arbeiterniveau, ist das, glaube ich, nicht mehr das Wahre. Und wenn man sich diese Deutschkenntnisse anschaut, die da verlangt werden, und wie sie verlangt werden, so stellt sich das als Chimäre heraus. Man spricht vom Niveau „A1“. Wer weiß eigentlich, was das Niveau „A1“ ist? – In Alltagssituationen kurze, ganz einfache Fragen und An-


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