BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 44

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10.59.07

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt die Worte meiner Vorredner nicht überstrapazieren, die von einem historischen Tag des Bundesrates gesprochen haben, sondern ich möchte die pragmatische Frage stellen: Wer sonst als der Bundes­rat soll diesen Antrag auf Gesetzesänderung einbringen? Wir sind doch die Schnitt­stelle zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wir sind doch in den Gemeinden verankert, von den Landtagen entsandt und tagen hier im Hohen Haus. Wir sind lokal verwurzelt, regional verankert und die starke Stimme im Bund.

Deswegen danke ich unserem Bundesratsvorsitzenden und den Vorsitzenden von der ÖVP- und SPÖ-Fraktion für diese Gesetzesinitiative, weil sie letztlich genau diese Schnittstellenfunktion im Rahmen eines Gesetzesantrages aufzeigt und die Gemein­den und in weiterer Folge die Bürgerinnen und Bürger letztendlich als Gewinner dastehen lässt.

Wir stehen nicht für Gemeindezusammenlegungen. Wir stehen nicht für Gemein­deschließungen. Wir stehen für eine stärkere Kooperation als einen weiteren Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und für die Zusammenarbeit der Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich.

Das funktioniert jetzt schon in vielen Bereichen sehr gut. Ich selbst bin Bürgermeister der Weinbaugemeinde Pfaffstätten in Niederösterreich, und wir arbeiten dort jetzt schon gemeindeübergreifend zusammen. Das fällt dem Bürger teilweise auf, teilweise nicht. Aber es ist etwas, das Sinn macht. Es macht Sinn, sich im Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband zusammenzuschließen. Es macht Sinn, dass sich 30 Ge­mein­den in meinem Verwaltungsbezirk, in Baden, im Bereich der Abfallentsorgung zusammenschließen. Dafür gibt es unzählige Beispiele in ganz Österreich, von Bre­genz bis Eisenstadt. Es macht Sinn, dass wir uns im Bezirk Baden auch im Rahmen eines Gebühreneinhebungsverbandes zusammenschließen. Das alles sind Beispiele dafür, dass effizientes Arbeiten ermöglicht wird und Gemeinden Aufgaben gemeinsam bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Verbandslösungen sind aber nicht immer das Allheilmittel. Das Allheilmittel ist es auch nicht, zu sagen: Tretet Kompetenzen ab und schließt euch zusammen! Dafür ist Öster­reich zu unterschiedlich, dafür sind auch die Gemeinden zu unterschiedlich. Wir haben in Österreich in den neun Bundesländern 2357 Gemeinden – von Vorarlberg mit 96 Ge­mein­den, dem Bundesland mit den wenigstens Gemeinden, bis zu Nieder­österreich, meinem Heimatbundesland, mit 573 Gemeinden.

Das ist unterschiedlich. Wir wollen nicht zum Zentralismus zurückkehren und von Wien aus entscheiden, wie der Bürgermeister in Vorarlberg seine Aufgaben bestmöglich bewältigen soll. Das würden wir uns nicht zumuten, und auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister landauf, landab wollen das garantiert nicht. Die Gemeinden sind einfach sehr unterschiedlich.

Keine andere Gebietskörperschaft kennt die Aufgabenstellung besser als die Gebiets­körperschaft der Gemeinden und weiß: Wo macht es Sinn zusammenzuarbeiten? Ich meine, dass in letzter Zeit die Bereitschaft dazu deutlich höher geworden ist, weil man merkt, dass man nicht immer alles alleine machen muss. Die Bereitschaft zum Blick über den Tellerrand hinaus ist heute deutlich besser, größer und stärker als vielleicht vor einigen Jahren oder Jahrzehnten. Diese Bereitschaft zur Kooperation sollten wir nützen, aber sie braucht in einem Rechtsstaat auch die notwendigen rechtlichen Vor­aus­setzungen.

Mit dem heutigen Bundesgesetz wollen wir die rechtliche Voraussetzung dafür schaf­fen, dass die kleinste Gemeinde Österreichs, nämlich die Gemeinde Gramais in Tirol


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