BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 102

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14.49.20

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Darin wird geregelt, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht.

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung soll verhindern, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, auch in beiden Staaten, also doppelt, besteuert werden.

Für die Besteuerung werden vier Prinzipien herangezogen: das Wohnsitzlandprinzip, das Quellenlandprinzip, das Welteinkommensprinzip und das Territorialprinzip.

Das Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in jenem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Ein­kommen stammt.

Das Welteinkommensprinzip: Das Welteinkommen des Steuerpflichtigen wird besteu­ert.

Das Territorialprinzip: Nur das Einkommen des Steuerpflichtigen wird veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.

Um die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Abfassung der Abkommen zu unterstützen und auch Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden von der OECD in regelmäßigen Abständen Musterabkommen erarbeitet.

Die Bemühungen der OECD gipfelten in einer Änderung dieser Musterabkommen, wonach eine Auskunftserteilung nicht verwehrt werden darf, weil sich die erbetene Information im Besitz einer Bank befindet. Damit wurde das Bankgeheimnis in Österreich zumindest für Ausländer aufgeweicht.

Das Auskunftsersuchen der ausländischen Finanzbehörde richtet sich an die öster­reichische Abgabenbehörde. Diese hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aus­kunftserteilung vorliegen.

Eine Auskunftspflicht besteht etwa dann nicht, wenn der anfragende Staat seine innerstaatlichen Ermittlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft hat oder selbst keine Auskünfte erteilt. Ich frage mich, wie ein Staat einen anderen Staat da kontrollieren kann.

Konkret bedeutet das, dass insbesondere ausländische Kunden von österreichischen Banken damit rechnen müssen, dass Bankeninformationen infolge des Ersuchens um Amtshilfe ausländischer Doppelbesteuerungsauskunfts-Partnerstaaten für Steuer­zwecke zur Verfügung gestellt werden müssen.

Umgekehrt erhält nunmehr auch Österreich die Möglichkeit, seinerseits Bankenaus­künfte über ausländische Steuerverwaltungen nachzufragen. (Ruf bei der SPÖ: Schlecht?) Ich frage mich, welcher Staat da einen Vorteil hat.

In den letzten Jahren hat sich der Druck aus dem Ausland auf das österreichische Bankgeheimnis stetig erhöht. Vorläufiger Höhepunkt war, als die OECD drohte, Öster­reich auf die Schwarze Liste der Steueroasen zu setzen, falls wir diese Grundsätze nicht übernehmen.

Die Freiheitliche Partei bekennt sich zum Doppelbesteuerungsabkommen, wie es im Jahre 2000 vereinbart wurde. Dieses Abkommen hat über elf Jahre gehalten, und es hat keine Probleme gegeben. Durch die OECD wurde gewaltiger Druck auf Österreich


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