BundesratStenographisches Protokoll797. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Prinzip ist es so, dass im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird. Die Zwei­drittelmehrheit wird es wahrscheinlich nicht geben, denn aus den Fehlern beim Bankenrettungsschirm haben nicht nur wir gelernt, sondern auch andere. Ich denke, eine Zustimmung kann es nur dann geben, wenn wir vorher genau wissen, worum es geht, und da muss man auch mit der Opposition reden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.46


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.47.179. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2011 betreffend Protokoll und Zusatz­protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abän­derung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1088 d.B. und 1183 d.B. sowie 8512/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tages­ord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


14.47.50

Berichterstatter Michael Lampel: Geschätzter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2011 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmen­mehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Staatssekretär Andreas Schieder herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte, Herr Kollege.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite