BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 14

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Ausbau der Angebote für die unter Dreijährigen, wie schon erwähnt, und bei der qualitativ hochwertigen Umsetzung der schulischen Nachmittagsbetreuung.

Ich bin mir sicher, wir können das schaffen, wir als Bundesrat, der wir Schnittstelle zwischen Ländern und Bund sind – und das ist so eine Schnittstellenmaterie –, gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden, mit dem Unterrichtsministerium, mit dem Familienministerium und vor allem mit dir, sehr geehrter Herr Bundesminister. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

9.30


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich erteile ihr dieses.

 


9.31.20

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde hat den Titel „Aktuelle Situation und weiterer Ausbau der Kinderbetreuung“. Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir gerade bei der Kinderbetreuung eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden haben.

Ich denke, das könnte Beispiel – auch Kollegin Rausch hat das schon gesagt – für sehr Vieles sein. Wenn wir davon ausgehen, dass 70 Millionen €, beginnend mit dem Schul­jahr 2009/2010 bis zum bis zum Schuljahr 2012/2013, vom Bund zur Verfügung gestellt werden und als Anschlussfinanzierung noch einmal 15 Millionen €, so glaube ich, dass wir hier auf einem sehr, sehr guten Weg sind. Die Kinderbetreuung soll endlich nicht mehr nur als Abschiebeposten gesehen werden. Auch Mütter, die berufstätig sind, sind keine sogenannten Rabenmütter, die ihre Kinder dorthin abschieben, sondern der Kindergarten ist schlussendlich wirklich eine qualitative Bildungseinrichtung.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, vor allem hier in der Länderkammer, 70 Pro­zent aller Kindergärten, die wir in Österreich haben, werden von den Gemeinden erhalten. Die Gemeinden sind Träger dieser Bildungseinrichtung, sind diejenigen, die auch die sehr hohen Kosten übernehmen.

Die Elternbeiträge in diesen Kindergärten sind sehr wohl unterschiedlich. Wir haben von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Gemeinde zu Gemeinde unter­schiedliche Elternbeiträge, die eingehoben werden. Teilweise sind diese Elternbeiträge sogar sozial gestaffelt, sodass wir einen Durchschnitt eines Elternbeitrags von 70 € ausrechnen können, der monatlich zirka elfmal im Jahr eingehoben wird, um diesen Kinderbetreuungsplatz auch zu finanzieren.

Daneben sind aber die Gemeinden sehr gefordert, denn Sie haben Folgekosten, sie stellen das Personal, sie zahlen die Betriebskosten, sie leisten die Investitionen in die Kindergärten und sind jetzt teilweise auch damit konfrontiert, einen Ausbau der Kinder­betreuungseinrichtungen vorzunehmen, da seitens des Gesetzes nun die Möglichkeit besteht, auch schon Zweieinhalbjährige im Kindergarten aufzunehmen.

Das ist eine sehr gute Bilanz. Das sind auch sehr, sehr große Anforderungen, die, wie gesagt, Gemeinden, Länder und Bund gemeinsam haben und auch da finanziell zusammenspielen. Daher glaube ich, dass wir sehr gute Ergebnisse erzielt haben. In dieser Artikel-15a-Vereinbarung ist auch mit enthalten, dass es eine Evaluierung geben wird.

Meine Frage wäre jetzt konkret: In welchem Zeitraum sollte diese Evaluierung statt­finden? Wird bei dieser Evaluierung auch dabei sein, wie die Verteilung der Gelder vorgenommen wird? Der Bund gibt dieses Geld an die Länder weiter, die Länder geben es an die Gemeinden weiter – ist das auch in der Evaluierung drinnen? – Viel-


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