BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 95

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die Habsburgergesetze, die das Vermögen betreffen, davon unberührt bleiben. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen.

Zusammenfassend kann man sagen: Diese Reform bringt eine wesentliche Verbes­serung bei der Briefwahl. Taktieren ist durch Streichung der Nachfrist praktisch nicht mehr möglich. Die Einführung eines verpflichtenden Identitätsnachweises beugt einem möglichen Wahlbetrug vor.

Zum Schluss noch ein Appell von dieser Stelle an die Bundesländer: Um ein möglichst einheitliches Wahlrecht österreichweit zu haben, wäre es von Vorteil, wenn die wichtigsten Punkte dieser Novelle auch von den Bundesländern übernommen würden.

Wir Sozialdemokraten werden diesem Wahlrechtsänderungsgesetz unsere Zustim­mung geben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie des Bun­desrates Zangerl.)

14.49


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte.

 


14.50.03

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn doch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Brückl machen. – Er ist zwar gerade hinausgegangen, aber vielleicht kann man ihm das ausrichten.

An und für sich leben wir in einer Zeit, in der man motivieren soll, Gespräche führen soll, um die Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, dass sie zur Wahl gehen, dass sie vom Wahlrecht Gebrauch machen. Und da ist ein wichtiger Punkt auch die Briefwahl. Für mich ist es daher nicht ganz verständlich beziehungsweise nachvollzieh­bar, warum sich die FPÖ so dagegen wehrt, noch dazu, wo mit dieser Wahlrechts­änderung jetzt doch wichtige Kritikpunkte wegfallen. Also für mich ist das nicht nachvollziehbar, weil die Briefwahl ein wichtiger Meilenstein zur Überzeugung der Bürger ist, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ich möchte mich nun ein bisschen näher mit der Briefwahl befassen, weil sie meiner Meinung nach ein besonders wichtiger Faktor ist. Mit dieser Wahlrechtsänderung beziehungsweise mit der gesetzlichen Veränderung werden, so meine ich, die richtigen Schlüsse aus den bisherigen Erfahrungen gezogen.

Wir alle wissen, es hat Kritikpunkte gegeben. Ich brauche diese Punkte nicht mehr anzuführen, weil Kollege Gruber das alles schon aufgezählt hat, ich möchte das daher jetzt nicht wiederholen, aber eines ist klar: Die Einführung der Briefwahl war ein demokratiepolitischer Meilenstein. Die ÖVP hat viele Jahre, hat über Jahrzehnte darum gekämpft, und wir machen sie jetzt im Prinzip missbrauchssicher. Das muss man einmal feststellen.

Die Tatsache, dass Wahlkarten bisher bis zum vierten Tag nach dem Wahltag bei der Behörde einlangen konnten, sorgte zuletzt vermehrt für Kritik – und das stimmt ja auch –, weil damit eine durchaus rechtswidrige Stimmabgabe nach dem offiziellen Wahlschluss nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden konnte. Das ist ja nicht zu leugnen, aber das ist jetzt erledigt und abgeschlossen.

Die Briefwahl wurde in Österreich erstmals bei der Nationalratswahl 2008 angewandt, fand auch 2009 bei der Salzburger Landtagswahl und Gemeinderatswahl regen Zuspruch, und wir hatten in Salzburg keine Probleme damit. Das muss man sagen. Die Briefwahl ermöglicht den Wählerinnen und Wählern eine einfache und unbürokratische Ausübung ihres Wahlrechtes, auch wenn sie am Wahltag nicht in der Gemeinde anwesend sein können.

 


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