BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 96

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Kollege Brückl hat gesagt: ein vorgezogener Wahltag. – Ja, das mag für eine bestimmte kleine Personengruppe zutreffen, aber es gibt ja Leute, die zwei Tage oder fünf Tage weg sind, dann ist dieser vorgezogene Wahltag auch nicht die Lösung. Also ich kann mir schwer vorstellen, dass das das Gelbe vom Ei ist, muss ich sagen.

Ebenso wichtig ist es, dass auch ältere oder kranke Menschen das Wahlrecht ausüben können. Viele sind unterwegs, sind aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage, sind im Krankenhaus, sind in Pflegeheimen – es gibt ja viele Absenzen , und für diese große Gruppe der Leute ist die Briefwahl besonders wichtig.

Im Gegensatz zu den bedauerlichen, aber dennoch vereinzelt auftretenden Miss­brauchsfällen haben wir, sage ich noch einmal, in Salzburg 2009 eine sehr gute Erfahrung mit der Briefwahl gemacht; Kollege Gruber kann das bestätigen. Es gehört zu unseren besonders wichtigen demokratiepolitischen Kernaufgaben, die Kriterien des freien, gleichen und geheimen Wahlrechtes festzulegen und festzumachen.

Die ÖVP ist seit vielen Jahren für die Einführung der Briefwahl eingetreten. Ich glaube jedenfalls, dass dieses vorliegende Gesetz ein echter und voller Erfolg für die Demokratie in Österreich ist. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.54


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Frau Bunderätin Dr. Kickert. – Bitte.

 


14.54.34

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die drei Punkte – plus dem vierten, nämlich dem Strafregistergesetz – wurde schon gesprochen. Ich kann jetzt für meine Fraktion, aber auch persönlich sagen, dass ich über diese längst überfällige Reform sehr erfreut bin, und zwar aus zwei wesentlichen Gründen.

Der erste ist: Durch diese Reform kann – Sie haben gesagt „Kritikpunkte“; ich würde das mehr auf den Punkt bringen und sagen: Wahlmanipulation, Wahlfälschung – schwerer Missbrauch möglichst abgestellt werden, und das ist wichtig.

Im Zuge der ersten Wahlrechtsreform und der Einführung der Briefwahl wurde auch sehr viel über die Frage diskutiert: Inwieweit sind die Bürger und Bürgerinnen fähig, die Wahl ernst zu nehmen, und inwieweit werden sie die Missbrauchsmöglichkeiten wahr­nehmen? Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass das Problem des Missbrauchs wohl kaum bei den Bürgerinnen und Bürgern gelegen ist, sondern tatsächlich schlimmerweise bei Amtspersonen, Bürgermeistern, Bürgermeisterinnen, Vereinen, Institutionen. Also das ist schon ein Befund, der betroffen machen sollte. Demzufolge ist das, sachlich gesehen, eine gute Reform.

Der zweite wesentliche Punkt ist, dass die Erarbeitung der verschiedenen Punkte, die im Zuge dieser Reform erfolgt ist, als sehr positiv herauszustreichen ist. Die Ansätze, die Ideen wurden breit diskutiert. Die ExpertInnen hatten wirklich Möglichkeiten, sich intensiv einzubringen, Stellung zu nehmen, und es wurde auf die diversen Argumente von vielen Seiten eingegangen. Also es gab eine sehr gute Diskussion in der Vorbereitung, und das sollte gerade bei solchen Materien, finde ich, so etwas wie ein Standard werden.

Trotzdem möchte ich auf einige Kleinigkeiten eingehen. Kollege Saller oder ein anderer Bundesrat – ich weiß jetzt nicht, ob es Kollege Saller war – hat gesagt, dass bei der Beantragung der Briefwahlkarten die Identität nachzuweisen wäre. Ich möchte darauf hinweisen: Sie ist bloß glaubhaft zu machen. Das ist juristisch ein ganz kleiner, aber doch feiner Unterschied. Wir hätten den Nachweis präferiert, aber es ist schon ein Fortschritt, dass die Beantragung schriftlich beziehungsweise persönlich erfolgen muss.

 


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