BundesratStenographisches Protokoll798. Sitzung / Seite 122

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Inneren sein, und die Wahrung der Menschenrechte und Bürgerrechte sollte bei allen Maßnahmen des Inneren oberstes Gebot sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)

16.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


16.41.35

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der vorliegende Bericht ist nicht so umfangreich, und die wesentlichen Inhalte wurden von meinem Vorredner ausführlich behandelt, sodass nicht wiederholt werden muss, was bereits gesagt wurde.

Trotzdem aus meiner Sicht noch einige Ergänzungen, die doch erwähnenswert sind, vor allem deshalb, weil sich die Kommission gerade im Bereich der strategischen und legislativen Initiativen zum Teil auch auf den Bericht 2010 beruft, also auch auf Angelegenheiten, die bereits 2010 im Bericht enthalten waren. Dabei ist natürlich die Fortführung des Begonnenen gleichermaßen Inhalt wie auch der Hinweis darauf – und darum geht es mir –, wo die gesetzten Ziele nicht erreicht wurden.

Ich glaube, dass gerade das Thema „die gesetzten Ziele nicht erreicht“ oder „annä­hernd nicht erreicht“ erwähnenswert ist, weil gerade bei dem Beispiel des Kollegen Ertl über die geplante Einrichtung eines Ein- und Ausreisesystems, das sehr wohl Sinn hat, das Problem genau darin besteht, dass dieses System nicht funktioniert. Da sind wir schon bei der zweiten Generation – hoffentlich funktioniert die.

Was die Frage der Erweiterung des Schengenraums betrifft, gehört diesbezüglich, auch wenn dieses Thema ein sehr wichtiges und aktuelles ist, im Hinblick auf Rumä­nien und Bulgarien noch nachgearbeitet, weil gerade der Schengenraum in Rumänien und Bulgarien immer wieder Anlass zur Diskussion gibt.

Schade ist, dass Kollege Ertl jetzt nicht da ist. Ich hätte ihn natürlich gerne gefragt, warum er sich gegen eine gemeinsame Antikorruptionspolitik ausspricht, warum er auch damit ein Problem hat, dass eine Betrugsbekämpfungsstrategie ausgearbeitet wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Frag ihn halt nachher!) Da habe ich jetzt ein Problem – ich zumindest, er ja sicherlich nicht.

Ich glaube, dass die in dem Bericht angeführten Vorhaben grundsätzlich unter dem Titel „Sicherheit auf nationaler und internationaler Ebene“ zusammengefasst werden können. Vor allem die in den vergangenen Jahren so massiv angestiegene Mobilität innerhalb und außerhalb des europäischen Raumes stellt die für die Sicherheit Verantwortlichen vor ganz neue Herausforderungen. Gleiches gilt auch – als zusätz­liches Beispiel – für den Missbrauch in den Bereichen der modernen Informations- und Kommunikationssysteme. Das ist sicherlich auch eine Angelegenheit, die erfordert, diese Systeme zu kontrollieren.

Wir haben heute schon beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt ausführlich erläutert und gehört, dass Sicherheit ein elementares Bedürfnis der Bevölkerungen aller Mitgliedstaaten ist, also logischerweise nicht nur in Österreich. Dem ist daher in Form eines effizienten Sicherheitsmanagements auch Rechnung zu tragen. Allerdings liegt die Verantwortung darin, beim Aufbau eines derart komplexen Sicherheitsmana­gements darauf zu achten, dass man die Balance findet, die Balance zwischen der Wahrung der Grundrechte und einem höchstmöglichen Maß an Schutz und Sicherheit für die Bürger in Europa.

In den Stellungnahmen zu den einzelnen Themen bekennt sich das Ministerium zur gemeinsamen Vorgangsweise, zu gemeinsam erarbeiteten europäischen Standards


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