BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 63

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es ist ein Anachronismus, dass der Ministerrat ein Gesetz eines Landtages geneh­migen muss! Ein Landtag ist eine autonome Einrichtung – er braucht nicht die Gouver­nante Bund, um zu jedem Landesgesetz ihr Okay zu geben. Es wird ohnedies kaum wahrgenommen, aber es ist eben eine Frist von acht Wochen, bis das Gesetz kundgemacht werden kann, und es erfordert auch viel Bürokratie. Diese antiquierten Zustimmungsrechte sollten wir also endlich bereinigen.

Und eines, meine sehr geschätzten Damen und Herren, müssen wir bei allen Maß­nahmen der Bürokratie- und Verwaltungsreform zur Kenntnis nehmen: Jeder Bürger dieser Republik lebt nicht nur in der Republik, jeder Bürger lebt in einer Gemeinde, jeder Staatsbürger lebt in einem Bundesland. Und Zahler ist nicht das Land, die Gemeinde oder der Bund, sondern es gibt in dieser Republik einen Zahler, das ist der Staatsbürger und die Staatsbürgerin. Und denen sollten wir uns verpflichtet fühlen, wenn wir darangehen, Reformprozesse in dieser Republik umzusetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


11.56.55

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es war zweifellos eine gute Idee, eine gute Sache, als wir hier im Bundesrat vor wenigen Wochen den Beschluss gefasst haben, dem Nationalrat ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Gemeinden, auch mit der Möglichkeit zur Zusammenarbeit über Bundesländergrenzen hinweg und auch im hoheitlichen Bereich, zur Beratung und Beschlussfassung zu übermitteln. Es war sicherlich ein bemerkenswerter und ein außergewöhnlicher Schritt, weil das nicht zur Tagesordnung gehört – oder gehört hat bis zu diesem Tag. Aber es war notwendig.

Es war auch notwendig, weil ich der festen Meinung bin, dass damit auch der Bun­desregierung signalisiert wurde, dass sie gerade im Bereich der Verwaltungsreform auch etwas weiterbringen muss, dass hier mehr geschehen muss, dass es hier keinen Stillstand geben darf, denn Stillstand ist Rückschritt. Man muss das Reformtempo – mein Vorredner hat es schon gesagt – etwas erhöhen, und es muss mehr weitergehen.

Wir werden diesem Gesetz natürlich auch heute zustimmen, aber es gibt in der Diskussion der letzten Wochen einen Punkt, der mir in diesem Zusammenhang etwas zu wenig hervorgehoben, zu wenig betont wurde. Da heißt es nämlich unter anderem im Gesetz:

„Die Organe der Gemeindeverbände, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbe­reiches der Gemeinde besorgen sollen, sind nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.“

Dagegen ist nichts zu sagen, dass man diese Gemeindeverbände bildet, allerdings – und das möchte ich hervorheben – darf diese Bildung, diese Schaffung von Gemein­deverbänden nicht dazu führen, dass wir damit neuerlichen Verwaltungsaufwand verursachen, dass wir damit neuerliche Kosten verursachen, dass dadurch verstärkt Bürokratie entsteht.

Am Beispiel Oberösterreich erklärt: Es gibt in Oberösterreich – unsere Abgeordneten wissen das – Sozialhilfeverbände, es gibt Bezirksopferverbände, es gibt Abwasser­beseitigungsverbände, und, und, und. Und alle diese Verbände verursachen natürlich Kosten: Kosten für Räumlichkeiten, Personalkosten für Mitarbeiter, Sitzungsgelder für Obleute, für Vorstände, Mitglieder von Vollversammlungen und so weiter. Ein Beispiel: Der Obmann eines Bezirkssozialhilfeverbandes in Oberösterreich erhält eine monat-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite