BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 67

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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat in den letzten Wochen und Monaten sehr viele Maßnahmen gesetzt, um einerseits die Verkehrssicherheit zu erhöhen und andererseits auch die Zahl der schweren Verkehrsunfälle, vor allem aber die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren. Laut den statistischen Berichten der letzten Wochen dürfte das sehr gut gelungen sein. Frau Bundesministerin, dafür ein herzliches Dankeschön.

Das, was wir heute hier beschließen, ist eine weitere Maßnahme in diese Richtung: Ab 1. Jänner 2012 soll, wenn sich auf Autobahnen und Autostraßen ein Stau bildet, eine Rettungsgasse freigemacht werden, um zu gewährleisten, dass die Einsatzfahrzeuge so schnell wie möglich an den Unfallort kommen. Wenn Einsatzfahrzeuge um eine Minute schneller am Unfallort sind, so erhöht das die Überlebenschance der Verletzten um 10 Prozent.

Wir haben heute in der Früh in den Nachrichten gehört, dass bei Verkehrsunfällen immer wieder auch Hubschrauber eingesetzt werden. Der Hubschraubereinsatz bei Verkehrsunfällen ist wesentlich zurückgegangen, bei Arbeitsunfällen und Unfällen im Haushalt werden jedoch vermehrt Hubschrauber eingesetzt.

In unseren Nachbarländern Deutschland, Schweiz und Tschechien gibt es die Rettungsgasse schon. Dort hat man damit sehr positive Erfahrungen gemacht. Diese Rettungsgasse trägt wesentlich dazu bei, Verkehrstote zu verhindern.

Natürlich wird es wichtig sein, darüber zu informieren, seitens der Asfinag und auch der Autofahrerklubs die wesentlichen Informationen weiterzugeben, um die Bevöl­kerung dahin gehend zu informieren, dass die Autofahrer, wenn sich auf Autobahnen ein Stau bildet, links und rechts an den Fahrbahnrand fahren, sodass sich in der Mitte eine Rettungsgasse bildet.

Man kann sich derzeit schon auf der Homepage des Roten Kreuzes darüber informieren, was ab 1. Jänner auf uns zukommt. Aber ich glaube, die Asfinag wird im Rahmen ihrer umfangreichen Informationen noch sehr genau darüber informieren.

Natürlich ist auch für den Fall, dass Rettungsgassen von Autofahrern benützt werden, die nicht dazu berechtigt sind, um den Stau schneller zu überwinden, im Gesetz vorgesorgt. Es wird Strafen von 72 € bis 2 180 € geben.

Frau Bundesminister, ich glaube, auch diese Maßnahme wird wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen. Und ich darf für meine Fraktion festhalten: Wir werden der Rettungsgasse gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

12.15


Vizepräsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Kainz. – Bitte.

 


12.15.31

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ertl, ich hätte dir gerne den Vortritt gelassen, aber lassen wir es so, wie es ausgemacht ist, das ist ganz gut so.

Ich freue mich und möchte, bevor ich auf diesen Tagesordnungspunkt eingehe, auch als Bürgermeister noch auf den vorhergegangenen Tagesordnungspunkt eingehen, nämlich die Möglichkeit der Gemeindekooperation, die wir Bürgermeister außenordent­lich begrüßen. Ich denke, es ist kein Zufall, dass der Amtsleiter der Gemeinde Hof am


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