BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 113

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dass es keine fixen Elternsprechzeiten gibt, sondern alles im laufenden Betrieb stattfinden muss, was schwierig ist, wo die Kindergartenpädagoginnen immer sagen, das ist sehr belastend. Das sind nur ein paar Beispiele.

Warum ich die Ausbildung anspreche: Maximal 40 Prozent der Absolventinnen – es sind ja meistens Frauen, nur selten Männer – ergreifen dann auch tatsächlich diesen Beruf. Die meisten gehen entweder an die Universität oder machen etwas ganz anderes. Bei den Kollegs ist es genau umgekehrt. Jene, die ein Kolleg machen, ergreifen in der Regel dann auch diesen Beruf.

Das heißt, man muss darüber nachdenken, ob man mit der Ausbildung mit 15 an den Berufsbildenden Höheren Schulen nicht zu früh angesetzt hat, ob man das nicht auf später verlagert. Ich weiß, das ist jetzt im Rahmen der Pädagogischen Hochschulen et cetera im Gespräch – welche das umfassen soll, wie die Ausbildung starten soll. Das wäre wirklich ein wichtiger Schritt.

Ein weiteres Problem ist der grenzüberschreitende Besuch des Gratiskindergartens. Das ist vor allem ein Problem zwischen Wien und Niederösterreich, das nicht gelöst ist, aber da sage ich, Herr Minister, können wir uns nicht darauf beschränken – auch Sie nicht – zu sagen: Dieses grenzüberschreitende Problem müssen sich die zwei miteinander ausmachen. Jemand wohnt zum Beispiel in Niederösterreich, möchte sein Kind aber in Wien in den Kindergarten geben, weil dieser näher am Arbeitsplatz ist.

Ich glaube, in dem Fall ist auch der Bund gefragt, bei aller Liebe zum Föderalismus. Manchmal scheint es so zu sein, dass der Bund dann einmal das Wort ergreifen und sagen muss: So wird es gemacht!

Daher gibt es nach unserer Auffassung noch zu viele Baustellen in diesem Gesetz. Wir werden also nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


15.10.00

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ganz im Gegensatz zur Kollegin bin ich der Meinung, dass sich die gegen­ständliche Artikel-15a-Vereinbarung die Umsetzung verdient hat, und zwar deshalb, weil damit der im Jahr 2008 begonnene und erfolgreiche Weg beim Ausbau der Kinderbetreuung konsequent fortgesetzt werden kann. Das Ergebnis ist, dass sich die Betreuungsquote in allen Altersgruppen erhöht hat. Schon jetzt liegt Österreich in der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen inklusive der Tageselternbetreuung mit nahezu 94 Prozent über dem Barcelona-Ziel. Es gibt auch Bundesländer, die bereits 100 Pro­zent Betreuungsquote haben.

Für die unter 3-Jährigen gab es durch die Ausbauinitiative zirka 12 000 Plätze mehr. Die entsprechende Betreuungsquote ist ebenfalls inklusive der Tageselternbetreuung seit Beginn dieser Bundesinitiative auf zirka 17 bis 18 Prozent im Jahr 2010 ange­stiegen. Allerdings sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um das Barcelona-Ziel auch in dieser Altersgruppe letztendlich zu erreichen.

Daher wird auch der Bundeszuschuss an die Länder in einem Ausbauschwerpunkt für die unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2014 verlängert. Damit können nunmehr rund 20 000 weitere bedarfsgerechte Betreuungsplätze geschaffen werden. Natürlich ist das auch ein wichtiger Weg, um dem Barcelona-Ziel auch in dieser Altersgruppe einen wesent­lichen Schritt näherzukommen.

 


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