BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 129

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Errichtung der Diözesen eine Antragstellung und eine Genehmigung der Satzungen durch die kirchliche Oberbehörde vorgesehen.

Aus staatlicher Sicht ist es jedoch von Bedeutung, ob die Diözese Rechtspersönlichkeit besitzt. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Neuregelung erforderlich, nach der die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf Antrag die Errichtung einer Diözese im Bundesgesetzblatt kundzumachen hat. Mit der Kundmachung erlangt die Diözese die Stellung einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

Da die Neuregelung demnach als sinnvoll anzusehen ist, beantrage ich die Zustim­mung durch den Bundesrat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.07


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Bitte.

 


16.08.02

Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist gesagt worden, ich möchte aber noch ein paar Gedanken einbringen und zusammenfassend sagen, dass mit dieser Novelle zum Bundesgesetz über die äußeren Rechts­verhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche eben der griechisch-orientalischen Kirche die Einrichtung von Diözesen ermöglicht wird. Für die Installierung einer solchen Diözese braucht es mindestens zwei Kirchengemeinden – auch das wird ausdrücklich erwähnt –, und diese Diözesen sind dann wiederum eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine orthodoxe Bischofskonferenz eingerichtet werden kann.

Heute schaffen wir mit dieser Novelle die Voraussetzung dafür, dass diese Bischofs­konferenz – wir haben es gehört –, auch eine Rechtspersönlichkeit zugestanden bekommt. Formal konstituiert hat sich die Bischofskonferenz aber schon im Okto­ber 2010 – für all jene, die das intensiv beobachtet haben.

Es geht bei der heutigen Novelle somit um die Anpassung eines Gesetzes, das aus dem Jahr 1957 stammt, und wir wollen es an heutige, an gegenwärtige Verhältnisse anpassen, deswegen kann ich für meine Fraktion auch sagen, dass wir dem Gesetz gerne zustimmen. Damit wird auch eine rechtliche Gleichstellung der griechisch-orientalischen Kirche, der sogenannten Orthodoxie, mit anderen christlichen Kirchen in Österreich erreicht.

Abschließend möchte ich persönlich und im Namen meiner Fraktion seiner Eminenz, dem Metropoliten und Erzbischof Dr. Michael Staikos zu seinen Amtsjubiläen gratulieren und gleichzeitig wünschen, dass dieser Gesetzesbeschluss, den wir heute sozusagen finalisieren, ihm auch ein Lichtblick ist in der persönlich sehr schwierigen Zeit, die er derzeit hat. – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dr. Kickert und Pirolt.)

16.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Frau Bundesminister Dr. Schmied zu Wort. – Bitte.

 


16.10.01

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die positiven Redebeiträge zu der vorliegenden Gesetzes­novelle und darf die Ausführungen der Frau Bundesrätin Rausch nur noch bekräftigen und unterstreichen.

 


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