BundesratStenographisches Protokoll799. Sitzung / Seite 128

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wurde. Daran wird auch mit der jetzigen Novelle nichts verändert, und die Bestimmung betreffend die Mindestanzahl der Mitglieder ist auch schon einmal vom Verfassungs­gerichtshof überprüft worden. Diese Information zu ergänzen ist mir sehr wichtig. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Dr. Kickert.)

16.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.04.2414. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orien­talischen Kirche in Österreich geändert wird (1542/A und 1268 d.B. sowie 8538/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Damit gelangen wir zum 14. Punkt der Tages­ord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schweigkofler. Ich bitte um den Bericht.

 


16.04.43

Berichterstatter Johann Schweigkofler: Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientali­schen Kirche in Österreich geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


16.05.26

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die bisherige gesetzliche Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich entspricht nicht mehr der inneren Struktur. Diese war innerkon­fessionell lange Zeit nicht einvernehmlich geregelt. Erst 2009 wurde eine Einigung innerhalb der Orthodoxie über ihre innere Organisation erreicht. Als deren Folge hat sich am 8. Oktober 2010 die orthodoxe Bischofskonferenz in Österreich konstituiert.

Um eine rechtliche Gleichstellung mit anderen christlichen Kirchen zu schaffen, ist eine Änderung des Gesetzes erforderlich. Durch das vorliegende Gesetz soll sichergestellt werden, dass Regelungen für den staatlichen Bereich und die innerkonfessionelle Rechtsordnung nicht in Widerspruch zueinander geraten können. Daher wird für die


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